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Heizen mit Holz für Energiewende?
Neues GEG: Mit Holz heizen weiter erlaubt

Moderne Holzfeuerstätten mit Wassertechnik lassen sich mit anderen regenerativen Wärmeerzeugern vernetzen, um das 65%-Erneuerbare-Energien-Ziel zu erreichen.
 | Foto: AdK/www.kachelofenwelt.de/Wodtke
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  • Moderne Holzfeuerstätten mit Wassertechnik lassen sich mit anderen regenerativen Wärmeerzeugern vernetzen, um das 65%-Erneuerbare-Energien-Ziel zu erreichen.
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Verbraucher wissen derzeit nicht, welche Heizungstechnik sie sich für die Zukunft ins Haus holen sollen. Das vom Bundeskabinett verabschiedete neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), das bis zum 1.1.2024 in Kraft treten soll, ist umstritten. Der Bundestag und Bundesrat sollen dem Gesetz noch vor der Sommerpause zustimmen. Verbietet das neue Gebäudeenergiegesetz den Einbau von Holzheizungen und Pelletheizungen? Nein, aber es sorgt in der Politik, in der Industrie, der Heizungsbranche, bei Gremien und Verbänden und in der breiten Öffentlichkeit für große Verunsicherung. Heizungsbauer wissen nicht, was sie ihren Kunden raten sollen – es gibt kaum Planungssicherheit.

Regenerativ statt Öl und Gas

Hoch im Kurs stehen Wärmepumpen. Ihre Lieferzeiten werden immer länger, die Nachfrage hat sich im Jahresvergleich mehr als verdoppelt. Und sie sind rund dreimal so teuer wie eine fossile Heizung und deshalb nicht für jeden erschwinglich, zumal trotz staatlicher Förderung die Anlage erst einmal selbst vorfinanziert werden muss. Seit der Bund plant, dass im Neubau künftig keine Öl- und Gasheizungen mehr verbaut werden dürfen, ist die Nachfrage nach fossilen Heizungen sprunghaft angestiegen. Trotz künftig steigender CO2-Abgaben für Öl und Gas wollen sich viele Verbraucher noch bis Ende 2023 mit aktueller Technik eindecken, denn Bestands-Anlagen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Lange Lieferzeiten sind die Folge. Ab 1.1.2045 soll dann endgültig Schluss sein mit fossilen Heizungen. Beim Wechsel zur regenerativen Zukunftswärme können moderne Holzfeuerstätten einen wichtigen Beitrag leisten.

Holz zählt laut EU-Entscheidung weiter als erneuerbarer Energieträger

Die EU hat nach langer Diskussion beschlossen, dass Brennholz weiterhin als erneuerbarer Energieträger einzustufen ist. Der nachwachsende Rohstoff ist die wichtigste erneuerbare Energie für die Wärmeerzeugung. Aus dem Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in Berlin verlautet gegenüber BR24, dass es ein „Verbot von Holzheizungen im Neubau“ nicht gebe und der Einbau von Holzheizungen auch weiterhin gefördert werden solle. Von Fachleuten wird jedoch kritisiert, dass der neu eingeführte Paragraf 71g im GEG den Einbau von Holzheizungen teurer und komplizierter mache.

Ab 2024: Neue Heizungen müssen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden – Holzfeuerstätten können dazu beitragen

Biomasse-Heizungen sind in Neubauten weiterhin erlaubt, Holz ist eine Erfüllungs-Option und darf dabei einen wichtigen Teil der Energie liefern. Es ist also möglich, im Neubau künftig eine moderne Holzheizung oder Pelletheizung einzubauen und sie mit anderen regenerativen Energiequellen zu koppeln, die den restlichen Anteil liefern. So sind zum Beispiel Hybrid-Kombinationen mit Solarthermie und weiteren erneuerbaren Wärmelieferanten realisierbar. Man sollte auf jeden Fall den Rat vom Fachmann einholen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Individuelle Beratung und Planung vom Ofen- und Luftheizungsbauer

Wer einen modernen Kachelofen, Heizkamin, Kaminofen oder Pelletofen als Teil seines erneuerbaren und versorgungssicheren Energiemixes einplant, wird durch einen Ofen- und Luftheizungsbauer individuell beraten. Er stimmt das vernetzte System optimal auf den Bedarf ab.

INFO:
Weiterführender Link mit häufig gestellten Fragen (FAQ) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Stand: 23.05.2023):
FAQ GEBÄUDEENERGIEGESETZ (GEG)
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Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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