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Heizkosten korrekt abrechnen
Rund um die Heizkostenabrechnung gibt es neue gesetzliche Vorgaben

Eine Heizkostenabrechnung muss nicht nur pünktlich und fehlerfrei sein, sondern auch den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen. | Foto: DJD/Minol/Getty Images/sturti
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  • Eine Heizkostenabrechnung muss nicht nur pünktlich und fehlerfrei sein, sondern auch den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen.
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(DJD). Wohnungseigentümer und Mieter achten in Zeiten hoher Energiepreise sehr genau auf die sogenannte zweite Miete. Die Heizkostenabrechnung muss nicht nur pünktlich und fehlerfrei sein, sondern auch den aktuellen rechtlichen Vorgaben entsprechen. In der Regel holen sich Vermieter und Verwalter deshalb Unterstützung bei Immobiliendienstleistern. Seit Ende 2022 beziehungsweise Anfang 2023 gibt es vom Gesetzgeber neue Vorgaben. Hier die Regelungen im Überblick:

CO2-Kostenaufteilungsgesetz

Der CO2-Preis wird seit Anfang 2021 auf fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas erhoben. Bisher wurden diese Kosten komplett vom Mieter getragen. Bei Heizperioden, die ab dem 1. Januar 2023 beginnen, werden auch Vermieter beteiligt. "Welchen Anteil Mieter und Vermieter tragen, hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes ab. Der Gesetzgeber hat ein 10-Stufenmodell eingeführt, das die Aufteilung regelt", erklärt Frank Peters, Abrechnungsexperte beim Immobiliendienstleister Minol. Im Vorfeld der Heizkostenabrechnung fragt dieser Dienstleister beim Gebäudeeigentümer künftig auch die Informationen ab, die für die CO2-Kosten erforderlich sind. Aus diesen Daten bestimmt der Dienstleister mithilfe des Stufenmodells den Anteil, den die Mieter insgesamt zahlen müssen, und verteilt diesen mit der Abrechnung auf die einzelnen Haushalte. Unter www.minol.de etwa gibt es dazu mehr Informationen.

Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz

Mit der "Dezemberhilfe" übernimmt der Bund die Kosten des Gas- und Fernwärmeabschlags für den Monat Dezember 2022. Erdgas- und Wärmelieferanten müssen den entsprechenden Entlastungsbetrag berechnen und ihren Abnehmern gutschreiben. Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt, erhält die Entlastung in der Regel bei der nächsten Heizkostenabrechnung.

Energiepreisbremse

Die Gas- und Strompreisbremse hilft privaten Haushalten sowie kleinen und mittleren Unternehmen. Ihre Gas-, Fernwärme- und Stromkosten werden auf einen bestimmten Preis gedeckelt. Die Deckelung gilt bei Privatkunden für eine Menge von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Sie greift ab 1. März 2023 rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Bei Gebäuden mit Zentralheizung muss der Eigentümer die Entlastungsbeträge über die Heizkostenabrechnung an die Bewohner weitergeben.

Erweiterte Informationen

Laut aktueller Heizkostenverordnung (HKVO) muss die Jahresabrechnung für Abrechnungszeiträume nach dem 1. Dezember 2021 ergänzende Infos enthalten. Konkret sind das Verbrauchsvergleiche sowie Angaben zum Energieverbrauch des Gebäudes. Mit diesen Angaben sollen Hausbewohner mehr Bewusstsein für ihr Verbrauchsverhalten entwickeln. Minol weist die Infos automatisch in der Abrechnung aus.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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