"Ein Friedhof ist keine Partyzone": Schärfere Polizeikontrollen in Gölshausen

Im Brettener Stadtteil Gölshausen werden die Polizeikontrollen auf dem dortigen Friedhof verschärft. Dies soll Vandalismus und anderen Ordnungswidrigkeiten vorbeugen.

Bretten-Gölshausen (sm) „Keiner hat nachts etwas auf dem Friedhof verloren“, erklärt Ordnungsamtsleiter Simon Bolg und verweist auf die Friedhofssatzung der Stadt Bretten vom 23. Juni 2015. Diese besagt, dass Friedhöfe nur während der Tageszeit zum Besuch der Gräber und zur Grabpflege betreten werden dürfen. Jeder habe sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten, betont Bolg. 

Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder

Auf den Friedhöfen sei es beispielsweise nicht gestattet, die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren oder während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen. Darüber hinaus ist es verboten, Tiere mitzubringen (ausgenommen sind Blindenhunde), die Friedhöfe, Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie gärtnerische Anlagen und Grabstätten unberechtigt zu betreten, Waren und gewerbliche Dienste anzubieten, Druckschriften zu verteilen und anzubringen oder zu lärmen und zu lagern. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen drohen hohe Bußgelder.

Vandalismus an Aussegnungshalle

Mitte Januar hatten unbekannte Täter die Seitenverglasung des überdachten Vorbaus der Aussegnungshalle beim Friedhof in Gölshausen beschädigt und dadurch einen Sachschaden von etwa 3.000 Euro verursacht (wir berichteten). Aktuell sind die Vollzugsdienste beauftragt, das Gebiet um den Friedhof in Gölshausen verstärkt zu kontrollieren. Zusätzlich bittet Bolg die Bevölkerung um erhöhte Aufmerksamkeit. „Bitte zögern Sie nicht, bei entsprechenden Beobachtungen die Polizei zu verständigen“, so der Leiter des Ordnungsamtes.

Sachdienliche Hinweise nehmen das Ordnungsamt unter 07252 921 301 und das Polizeirevier unter 07252 504 600 entgegen.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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