Neue Corona-Regeln für Schulen In Baden-Württemberg
Testen statt Quarantäne
Stuttgart (dpa/lsw/kn) Wenn Mitte September in Baden-Württemberg die Schule wieder losgeht, gelten neue Corona-Regeln. Statt Quarantäne müssen sich alle Schüler einer Klasse fünf Tage lang mindestens mit einem Schnelltest täglich testen, sollte ein Mitschüler infiziert sein. Ausnahmen gelten nach Angaben des Kultusministeriums vom Freitag etwa für Grundschüler und Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Hier müssen sich Kontaktpersonen nur einmal vor Wiederbetreten der Einrichtung testen lassen. Auch dürften bei einem Corona-Fall für fünf Schultage alle Schüler der betroffenen Klasse oder Gruppe nur in diesem Verbund unterrichtet werden.
Sportunterricht unabhängig von Inzidenz möglich
In den neuen Verordnungen für Schulen und Kitas, die von diesem Samstag an gelten, sind Inzidenzen als Maßstab für Maßnahmen entfernt. «Somit gibt es nun keine Regel mehr, die Wechsel- oder Fernunterricht ab dem Überschreiten eines bestimmten Inzidenzwertes vorschreibt.» Auch in Kitas gilt: Die Quarantäne von Kindern kann bei einem positiven Fall in der Betreuungsgruppe entfallen, wenn diese einmalig negativ getestet werden. Unabhängig von der Inzidenz ist Sportunterricht möglich, solange kein Corona-Fall vorliegt.
Corona-Testpflicht an Schulen gilt weiter
Die Maskenpflicht bleibt aber bestehen und entfällt auch dann nicht, wenn einer der früheren Schwellenwerte unterschritten wird. Ausnahmen gelten zum Beispiel für den Sportunterricht, beim Singen, Essen und Trinken. «Die Testpflicht an Schulen und Schulkindergärten wird das Kultusministerium als Sicherheitszaun fortführen», hieß es weiter. Hiervon ausgenommen seien Menschen, die geimpft oder genesen sind. Räume sollen spätestens alle 20 Minuten gelüftet werden.
59,2 Prozent der Menschen in Baden-Württemberg vollständig geimpft
Das Sozialministerium erklärte am Abend, die Quote der vollständig Geimpften innerhalb der impfbaren Bevölkerung, also ohne Kinder unter 12 Jahren, liege mittlerweile bei 59,2 Prozent. «Dies ermöglicht die Erleichterungen, die jetzt vorgenommen werden», teilte ein Sprecher mit. In der aktualisierten Corona-Verordnung «Absonderung» gibt es auch neue Regeln für Pflegeheime und Krankenhäuser. Hier heißt es in der Mitteilung des Ministeriums: «Tritt in den genannten Einrichtungen ein positiver Fall auf, ordnet das Gesundheitsamt nur noch im Einzelfall an, dass auch geimpfte und genesene Personen in Quarantäne müssen.»
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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