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9 Antworten zum Schneeräumen
Wann, wo und wie muss geschippt werden?

Foto: Fiskars
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Schnee heißt nicht nur Schneemänner, Schneeballschlachten und Rodelspaß, sondern kann auf Gehwegen schnell zur Gefahr für Fußgänger werden. Wir haben hilfreiche Antworten rund ums Schneeräumen zusammengestellt.

1. Was bedeutet die Räum- und Streupflicht für Mieter und Hausbesitzer?
In der Praxis befreien die Städte und Gemeinden meist viele Straßen vom Schnee. Um die Bürgersteige müssen sich die Eigentümer der anliegenden Grundstücke kümmern. Hauseigentümer und Vermieter können diese Pflicht auf ihre Mieter abwälzen. Das wird dann im Mietvertrag festgehalten.Wichtig: Wer für den Winterdienst zuständig ist, sollte diese Aufgabe ernst nehmen. Wer verreist, krank ist oder arbeitet, muss einen Ersatz suchen. Denn wenn jemand ausrutscht, weil nicht geräumt wurde, müssen Sie möglicherweise Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen. Oder Sie riskieren sogar eine Strafe wegen fahrlässiger Körperverletzung.

2. Wo muss Schnee geräumt werden?
Vor der Haustür müssen Sie für begehbare Bürgersteige sorgen: Das bedeutet Schnee schippen und bei Glätte streuen. Hier ist es aber ausreichend, wenn Sie einen Weg von mindestens einem Meter Breite freischaufeln, so dass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen. Auf dem Grundstück muss vor allem der Haupteingang und die Strecke zu den Mülltonnen, Stellplätzen oder Garagen frei sein.

3. Was ist die richtige Ausstattung zum Schneeräumen?
Zur Grundausstattung gehören auf jeden Fall ein Schneeschieber, eine Schneeschaufel und dicke Handschuhe. Für den Schutz gegen kalte Finger ist wichtig, dass Sie ein ausreichend großes Modell wählen, sodass sich zwischen Hand und Stoff eine Wärmeschicht bilden kann. Das sorgt für bewegliche Hände mit sicherem Griff. Wer Probleme mit gefrorenem Schnee oder Eisflächen hat, sollte am besten einen Eisstößer zur Hand haben.Um Bürgersteig und Grundstück von Eis und Schnee zu befreien, reicht meist reine Muskelkraft. Bei wenig Schnee ist ein Schneeschieber ausreichend. Je nach Menge und der Größe der Fläche können Sie auch zu einer Schneeschaufel oder -wanne greifen. Wer in einem schneereichen Gebiet wohnt und ein großes Gelände freihalten muss, für den lohnt sich unter Umständen die Anschaffung einer Schneefräse.

4. Wie kann ich beim Schnee schippen den Rücken schonen?
Um den Rücken nicht unnötig zu belasten, sollte die Schneeschaufel möglichst leicht sein und einen langen Stiel haben, damit die Haltung aufrecht bleibt. Besonders bei nassem Schnee sollten Sie nicht zu viel auf die Schaufel laden: weniger heben, mehr schieben.Beim seitlichen Abladen des Schnees immer den ganzen Körper mitdrehen. Beim Anheben am besten in Schrittstellung gehen: Dazu ein Bein nach vorne beugen und das Gewicht auf das vordere Bein verlagern.

5. Darf ich Streusalz verwenden?
Zu viel Salz verschmutzt das Grundwasser und schadet Tieren und Pflanzen. Daher verbieten viele Kommunen den Einsatz von Streusalz oder erlauben es nur an gefährlichen Stellen wie Rampen oder Treppen oder bei extremer Eisglätte. Im Zweifelsfall bei der Stadt oder der Gemeinde nachfragen, was erlaubt ist. Als umweltfreundlicheres Streumaterial haben sich Sand, Splitt und Granulat bewährt.

6. Wann muss der Schnee geräumt werden?
Die jeweiligen Räum- und Streuzeiten stehen meistens entweder im Landesgesetz oder in der Ortssatzung. Ist dort nichts extra geregelt, müssen Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr frei sein, sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr. Bei starkem und wiederkehrendem Schneefall müssen Sie auch mehrmals am Tag raus und spätestens innerhalb einer Stunde nach jedem beendeten Schneefall schippen. Und wenn für die Nacht Glatteis angekündigt ist, darf nicht bis zum nächsten Morgen gewartet werden, sondern es muss vorbeugend gestreut werden.Alles, was weggeschoben wird, schmilzt irgendwann. Deshalb ist es wichtig, Abflüsse bei einsetzendem Tauwetter schnee- und eisfrei zu halten. Sollte auf öffentlichen Gehwegen Streumaterial verteilt worden sein, muss es auch von Ihnen beseitigt werden.

7. Und wenn doch jemand ausrutscht?
Rutscht ein Fußgänger auf einem ungestreuten oder ungeräumten Gehsteig aus und verletzt sich, wendet sich die Krankenversicherung an den säumigen Räumungspflichtigen. Die private Haftpflichtversicherung springt jedoch bei Schmerzensgeldforderungen des Verletzten ein. Streut der Versicherte aber nach mehreren Unfällen immer noch nicht, verliert er seinen Versicherungsschutz und muss für den Schaden selbst aufkommen. Doch auch Fußgänger müssen aufpassen und können nicht erwarten, dass die Wege komplett eisfrei sind.

8. Wie sollten Autofahrer vorgehen?
Winterzeit bedeutet für Autofahrer mühseligen Schippen und Kratzen, bevor die Fahrt zur Arbeit losgehen kann. Auf keinen Fall heißes Wasser über die Scheiben gießen! Eiskratzer und Handfeger sollten aus einem weichen Material sein, um Schäden auf der Oberfläche zu vermeiden. Gut ist eine kleine Schaufel, die auch im Kofferraum Platz findet. Am besten deckt man am Abend zuvor die Autoscheibe mit einer handelsüblichen Plane oder einem Karton ab.Sind die Scheiben dann frei, bei Fahrtantritt die Klimaanlage einschalten. Sie verhindert bei feuchtkaltem Wetter den Beschlag auf den Scheiben. Der kurze Einsatz der Klimaanlage kostet weniger Energie als die Heckscheibenheizung oder das Gebläse. Auch die Lichter müssen frei sein, auf dem Autodach sollte keine dicke Schneedecke liegen bleiben. Die versperrt bei einem Bremsmanöver nämlich ganz schnell die Sicht.

9. Ist Schnee räumen Sport?
Bei regelmäßigem Schneeräumen schmilzt übrigens nicht nur der Schnee – eine Stunde aktives Schneeschieben verbrennt im Schnitt rund 380 Kalorien. Mit dem Gedanken schmeckt das Essen doch gleich besser!

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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