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Glück und Gefahr
Bikerinnen und Biker sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten

Wer einmal auf den Geschmack gekommen ist, will das Freiheitsgefühl auf zwei Rädern meist nicht mehr missen. Doch erst mit einer ausreichenden Versicherung kann man den Fahrspaß genießen. | Foto: DJD/Itzehoer Versicherungen
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  • Wer einmal auf den Geschmack gekommen ist, will das Freiheitsgefühl auf zwei Rädern meist nicht mehr missen. Doch erst mit einer ausreichenden Versicherung kann man den Fahrspaß genießen.
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(DJD). Für Motorradfahrerinnen und -fahrer gibt es in der warmen Jahreszeit nichts Schöneres, als sich auf kurvenreichen Strecken den Fahrtwind um die Nase wehen zu lassen. Doch was Biker glücklich macht, ist auch gefährlich, denn im Vergleich zu Autofahrern tragen sie ein deutlich höheres Risiko, in einen schweren Unfall verwickelt zu werden. Das Statistische Bundesamt zählte 2022 fast 27.000 verunglückte Motorradfahrer, 492 starben, beide Werte sind gegenüber 2021 markant gestiegen. Angesichts des Risikos ist es umso wichtiger, einen ausreichenden Versicherungsschutz zu haben.

Selbst verschuldeter Unfall: Option "Fahrerschutz" kann sinnvoll sein

Mit einer ergänzenden Fahrerschutzversicherung ist auch der Personenschaden des Bikers bei einem selbst verschuldeten Unfall umfassend geschützt. "Diese Option ist die finanzielle Absicherung für den Biker und seine Familie, falls er bei einem selbst verschuldeten Unfall ernsthaft verletzt wird und zumindest für eine gewisse Zeit nicht mehr arbeiten kann und eventuell nur noch Krankengeld kassiert", erklärt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Bei einer dauerhaften Einschränkung durch den Unfall können sogar teure Umbauten am Haus nötig sein: "Die Versicherungssumme sollte daher ausreichend hoch sein, üblich sind 15 Millionen Euro." Unter www.itzehoer.de etwa gibt es mehr Infos.

Haftpflicht als "Muss" - günstiger Einstieg als Zweitfahrzeug

Während der Fahrerschutz optional ist, muss jeder Biker eine Kfz-Haftpflicht abschließen. Sie kommt für Schäden auf, die Betroffenen eines vom Fahrer oder der Fahrerin des Motorrads verursachten Unfalls entstehen. Und sie zahlt bei Schäden, die Personen erleiden, die man als Sozius mitgenommen hat. Neben Personenschäden sind auch Sachschäden an Fahrzeugen oder Gebäuden durch die Haftpflicht gedeckt. Mit einer Teilkasko oder einer Fahrzeugvollversicherung kann man zusätzlich die Beschädigung des eigenen Motorrads abdecken. Einige Anbieter gewähren eine verbesserte Zweitwagenregelung. Versicherungsnehmer erhalten dann für ihr Motorrad eine bessere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), wenn sie bei derselben Versicherung bereits ihr Auto versichert haben.

Aufgepasst bei Saisonkennzeichen

Immer mehr Biker nutzen Saisonkennzeichen mit zeitlich eingeschränkter Gültigkeit. "Das Motorrad darf sich außerhalb dieser Zeit nicht im öffentlichen Raum befinden, dazu zählen etwa Straßen und Parkplätze“, so Thiess Johannssen. Wer das Motorrad außerhalb der angegebenen Zeit bewege, habe bei einem Unfall gravierende Probleme: "Die Versicherung zahlt zwar, holt sich das Geld aber vom Versicherungsnehmer zurück, zudem drohen Bußgelder und sogar Haftstrafen."

Wer einmal auf den Geschmack gekommen ist, will das Freiheitsgefühl auf zwei Rädern meist nicht mehr missen. Doch erst mit einer ausreichenden Versicherung kann man den Fahrspaß genießen. | Foto: DJD/Itzehoer Versicherungen
Mit einer ergänzenden Fahrerschutzversicherung ist auch der Personenschaden des Motorradfahrers oder der -fahrerin bei einem selbstverschuldeten Unfall umfassend geschützt. | Foto: DJD/Itzehoer Versicherungen
Während der sogenannte Fahrerschutz optional ist, muss jeder Biker eine Kfz-Haftpflicht für sein Motorrad abgeschlossen haben. | Foto: DJD/Itzehoer Versicherungen
Wer sein Auto bereits bei einem bestimmten Anbieter versichert hat, kann für das Motorrad eine Zweitfahrzeugpolice abschließen. | Foto: DJD/Itzehoer Versicherungen
Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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