Wenn es beim Rückwärtsfahren knallt
Umsichtig fahren und Regeln beachten
(mid/ak) Beim Rückwärtsfahren kann es schon mal krachen. Was die meisten Autofahrer nicht wissen: Wenn es im Rückwärtsgang knallt, bekommt der Rückwärtsfahrer in den meisten Fällen mindestens eine Teilschuld zugesprochen. Bei Unfällen in der Rückwärtsbewegung gilt nach der Straßenverkehrsordnung eine besondere Sorgfaltspflicht des Rückwärtsfahrenden – bei Unfällen spricht daher der Anscheinsbeweis zunächst gegen ihn.
Das heißt, man hat zunächst voll Schuld. Dem anderen Verkehrsteilnehmer muss eine mögliche Mitschuld erst nachgewiesen werden. Wie hoch die Schuld der einzelnen Parteien dann rechtlich zu bewerten ist, hängt natürlich stets vom Einzelfall ab. Autofahrer sollten generell vermeiden, an unübersichtlichen Stellen wie Kurven oder vor einem Hügel rückwärts zu fahren. Handelt ein Fahrer extrem fahrlässig, kann es unter Umständen passieren, dass die Kaskoversicherung für den Schaden am eigenen Auto nicht aufkommt. Nach der Straßenverkehrsordnung ist Rückwärtsfahren zwar erlaubt – aber nur gegen die Fahrtrichtung und wenn Autofahrer sich dabei so verhalten, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden. Autofahrer sollten vorsichtig und langsam fahren und einen guten Rundumblick haben. Beim Einparken kann auch ein Einweiser hilfreich sein.
Auf der Autobahn gilt strengstes Rückwärtsfahrverbot, denn das ist hochgefährlich. Entsprechend fällt die Strafe aus: Beim Zurücksetzen in einer Ein- oder Ausfahrt sind 75 Euro fällig, plus einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Im rollenden Verkehr muss der Autofahrer bei rücksichtslosem Rückwärtsfahren mit drei Punkten rechnen. Außerdem kann die Fahrerlaubnis entzogen und eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Auch in Einbahnstraßen gelten besondere Regelungen: Hier dürfen Fahrer den Rückwärtsgang nur zum Ein- oder Ausparken einlegen.
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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