Anzeige

Wege mit Bedacht wählen
Wer zahlt bei Wasserschaden am Auto

Wer in Überflutungsgebieten mit dem Auto unterwegs ist, sollte seine Wege mit Bedacht wählen. | Foto: WikiImages/pixabay.com/mid/ak-o
  • Wer in Überflutungsgebieten mit dem Auto unterwegs ist, sollte seine Wege mit Bedacht wählen.
  • Foto: WikiImages/pixabay.com/mid/ak-o
  • hochgeladen von Kraichgau News Ratgeber

(mid/ak-o) Wer in Überflutungsgebieten mit dem Auto unterwegs ist, sollte seine Wege mit Bedacht wählen. „In Senken und Unterführungen kann sich bei starken Niederschlägen Wasser ansammeln. Autofahrer sollten keinesfalls mit Schwung durch das Wasser fahren, sondern, wenn überhaupt, vorsichtig im Schritttempo“, warnt Oliver Reidegeld, Sprecher des ADAC Hessen-Thüringen. „Tiefe und Strömungsgeschwindigkeit des Wassers können von außen schlecht eingeschätzt werden. Autos könnten mitgerissen werden oder stecken bleiben. Gerät Spritzwasser in den Ansaugbereich des Motors, droht zudem ein Motorschaden.“
Der ADAC rät, bei Regen besonders aufmerksam zu fahren, die Geschwindigkeit zu reduzieren und abrupte Fahrmanöver zu vermeiden. Zudem ist eine ausreichende Profiltiefe wichtig, damit die Reifen genug Grip haben und das Wasser verdrängen können. Bei zu hohen Geschwindigkeiten droht Aquaplaning.
Je nachdem wie hoch das Auto im Wasser stand, können mögliche Schäden variieren. Stand das Auto bis zu den Fenstern im Wasser, ist ein Totalschaden wahrscheinlich. Startversuche im Wasserbad sollten nur dann unternommen werden, wenn absolut ausgeschlossen werden kann, dass sich Wasser im Verbrennungsluft-Ansaugtrakt befindet und technischen Instrumente durchnässt wurden. Andernfalls ist ein Motorschaden vorprogrammiert („Wasserschlag“).
Wurden Elektroautos vom Wasser eingeschlossen, sollten Autohalter vorsichtig bei der Bergung sein. Kurzzeitige Wassereinwirkung birgt kein erhöhtes Stromschlagrisiko. Stecker und Kontakte sind wasserdicht ausgeführt. Stand das Elektroauto jedoch längere Zeit im Wasser, sollte ein Sicherheitsabstand von einem Meter gewahrt und Fachkräfte für die Bergung beauftragt werden.
Überschwemmung und Hochwasser gelten – wie auch Hagel und Sturm – als sogenanntes Elementarereignis. Diese werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Ob ein Wasserschaden bezahlt wird, hängt jedoch von der konkreten Situation ab.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Aktuelle Sonderthemen

Weihnachtsmärkte im Kraichgau

Diese Woche mit dem Weihnachtsmarkt auf dem Rotenbergerhof in Ruit

Jetzt Leserreporter werden
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.