im Landkreis gelten weiterhin die verschärften Regelungen - Nächtliche Ausgangsbeschränkungen könnten kurzfristig folgen
Ab Dienstag wieder "Corona-Notbremse" in Karlsruhe

Angesichts der weiter sinkenden Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen in Baden-Württemberg verbreitet das baden-württembergische Landesgesundheitsamt (LGA) vorsichtigen Optimismus. | Foto: ©wladimir1804 - stock.adobe.com
  • Angesichts der weiter sinkenden Zahl der registrierten Corona-Neuinfektionen in Baden-Württemberg verbreitet das baden-württembergische Landesgesundheitsamt (LGA) vorsichtigen Optimismus.
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Landkreis Karlsruhe (kn) Mit Sorge blicken die Verantwortlichen im Gesundheitsamt auf die immer weiter steigende Zahl an Corona-Infektionen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe, das teilte das Landratsamt Karlsruhe am Freitagabend mit. In nur einem Monat habe sich die 7-Tage-Inzidenz in der Stadt von 53,2 am 3. März auf 109,9 an Karfreitag mehr als verdoppelt und befinde sich nach einem kurzzeitigen Rückgang wieder im Anstieg. Im Landkreis Karlsruhe habe sich die 7-Tage-Inzidenz von 54,1 am 3. März auf 144,7 an Karfreitag fast verdreifacht. Daher gelte im Landkreis bereits seit 23. März die sogenannte „Corona-Notbremse“.

Verschärfte Regeln gelten wieder für Karlsruhe

Im Stadtkreis Karlsruhe durften die verschärften Regelungen aufgrund geringerer Inzidenzwerte unter 100 für ein paar Tage zurückgenommen werden. Nun habe sich der Trend aber auch im Stadtkreis wieder umgekehrt, so die Pressemitteilung. Das Landratsamt Karlsruhe habe als zuständiges Gesundheitsamt auch für den Stadtkreis Karlsruhe am 2. April per Allgemeinverfügung festgestellt, dass seit drei Tagen in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner bestehe. Damit würden ab Dienstag, 6. April, 0 Uhr, die verschärften Regelungen auch wieder im Stadtkreis Karlsruhe gelten.

Keine Änderungen bei Regelungen für private Treffen

Unter anderem dürfe der Einzelhandel kein „Click&Meet“ mehr anbieten, „Click&Collect“ bleibe jedoch möglich. Körpernahe Dienstleistungen müssten schließen, Friseurbetriebe dürften geöffnet bleiben, aber ausschließlich Friseurdienstleistungen anbieten. Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische und botanische Gärten müssten für den Publikumsverkehr schließen. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie zum Beispiel Golf seien erlaubt, schließen müssten Außen- und Innensportanlagen für den Freizeit- und Amateursport. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen müssten zu Onlineunterricht zurückkehren. Die Regelungen für private Treffen änderten sich durch das Inkrafttreten der „Corona-Notbremse“ nicht. Möglich blieben weiterhin Treffen im privaten und öffentlichen Raum von zwei Haushalten mit insgesamt maximal fünf Personen. Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahre würden dabei nicht mitgezählt. Größere Haushalte dürften sich mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörigen Person treffen.

Nächtliche Ausgangssperre möglich

Die Allgemeinverfügung wurde am Karfreitagabend bekanntgemacht und sei auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-karlsruhe.de) unter „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar. Weitere Informationen rund um Corona und die wichtigsten Regelungen könnten ebenfalls auf der Homepage des Landkreises auf der Sonderseite „Coronavirus“ nachgelesen werden. Sollten sich die Zahlen weiterhin so dynamisch entwickeln wie in den letzten Tagen, könnten auch weitere Verschärfungen nicht ausgeschlossen werden. Hierzu gehöre insbesondere eine nächtliche Ausgangssperre. Stadt- und Landkreis seien deshalb in enger Abstimmung und würden abhängig vom Infektionsgeschehen auch über das Wochenende das weitere Vorgehen beraten.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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