Einwohnerantrag für Erhaltungssatzung
Altstadtrettung Bretten stellt Antrag an Gemeinderat
Bretten (swiz) Die Initiative "Altstadtrettung Bretten" hat über 500 Unterschriften für einen Einwohnerantrag gesammelt und damit das nötige Quorum von 450 Unterzeichnern für einen solchen Antrag erreicht. Mit dem Begehren will die Initiative erreichen, dass sich der Gemeinderat der Melanchthonstadt mit der Erarbeitung einer Erhaltungssatzung für die Brettener Altstadt beschäftigt. "Die gesammelten Unterschriften sowie der Antrag sollen jetzt zeitnah an Oberbürgermeister Martin Wolff übergeben werden", erklärte der Initiator der Altstadtrettung Bretten, Matthias Goll. In der Begründung zum Antrag heißt es unter anderem: "Seit 1945 wurden circa 40 Prozent der Brettener Altstadtgebäude abgerissen und teilweise durch Neubauten ersetzt. Aktuell stehen weitere Abrisse an." Laut der Initiative würden im Schnitt pro Jahr rund 2,5 Prozent der Altstadthäuser abgerissen. Rechnerisch seien daher, bei gleichbleibender Tendenz, im Jahr 2100 noch circa 20 Prozent der Altstadt von 1945 übrig.
"Heutige Generationen sind in der Pflicht"
Die Altstadtrettung sehe aus diesem Grund "heutige Generationen in der Pflicht, das alte Stadtbild auch für kommende Generationen zu bewahren". Ein adäquates Mittel, um den Altstadtschwund zu stoppen, könnte aus Sicht der Initiative die Verabschiedung einer Erhaltungssatzung nach Paragraf 172 Baugesetzbuch durch den Gemeinderat sein. "In ihr könnte festgelegt werden, welche das Stadtbild schützende Regeln bei jeglichen baulichen Maßnahmen einzuhalten sind. Diese Satzung könnte die Stadtplanung langfristig dahingehend entlasten, dass künftig nicht mehr auf Einzelfallbasis Entscheidungen getroffen werden müssen", heißt es im Antrag. Zudem solle eine solche Satzung im Dialog mit den Bürgern erarbeitet werden.
Antrag soll in den nächsten drei Monaten behandelt werden
Nach dem Eingang des schriftlichen Einwohnerantrags hat dann der Brettener Gemeinderat die Pflicht, zu prüfen, ob auch alle formalen und rechtlichen Voraussetzungen für den Antrag erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, dann muss die Angelegenheit, die der Antrag behandelt, innerhalb der nächsten drei Monate in einer Sitzung des Gemeinderats oder des zuständigen beschließenden Ausschusses behandelt werden. In dieser Sitzung des Rats werden dann auch die Vertrauensleute des Einwohnerantrags angehört, sofern keine besonderen Umstände dem entgegenstehen.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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