Regierungspräsidium ab sofort richtiger Adressat für Antrag
Anspruch auf Entschädigung für Verdienstausfall?
Region (enz) Wer durch eine behördliche Anordnung in häusliche Isolation („Quarantäne“) geschickt wurde, kann nach dem Infektionsschutzgesetz Anspruch auf eine Entschädigung für den erlittenen Verdienstausfall haben. Das gilt auch für Eltern, die unter zumutbarem Aufwand keine Betreuung für ihre Kinder gefunden und dadurch einen Verdienstausfall zu beklagen haben. Bei den Leistungen handelt es sich um Landesmittel.
Zuständigkeit auf die Regierungspräsidien übertragen
Ein entsprechender Entschädigungsantrag konnte bislang bei den Gesundheitsämtern gestellt werden. Um diese zu entlasten, hat das Ministerium für Soziales und Integration kürzlich die Zuständigkeit auf die Regierungspräsidien übertragen. Für Menschen, die in der Stadt Pforzheim oder im Enzkreis wohnen, ist damit nun das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Die Antragstellung kann online abgewickelt werden unter www.ifsg-online.de. Auf dieser Website finden sich zudem nützliche Hintergrundinformationen. Anträge, die bereits gestellt wurden, leitet das Gesundheitsamt an das Regierungspräsidium weiter.
Bei Infizierten greift Entgeltfortzahlungsgesetz
Eine mit dem neuartigen Coronavirus infizierte Person, bei der durch einen Test die Infizierung nachgewiesen wurde, hat allerdings keinen Anspruch auf eine Verdienstausfall-Entschädigung. Bei ihr handelt es sich im Sinne des Gesetzes um einen Kranken. In diesem Fall greift grundsätzlich das Entgeltfortzahlungsgesetz.
Autor:Havva Keskin aus Bretten |
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