Allgemeinverfügung der Stadt Bretten wegen Corona-Virus
Badewelt Bretten hat ab Montag zu - Nachbargemeinden ziehen nach
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Bretten (kn) Zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus hat die Stadt Bretten eine Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen und Schließung von Einrichtungen erlassen. Demnach werden ab Montag, 16. März, die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen im Freien mit mehr als 50 Teilnehmenden verboten, ebenso wie die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen. Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte sind von diesem Verbot ausgenommen. Verboten werden auch der Betrieb von Tanzlokalen sowie von Schank- und Speisewirtschaften mit Musikvorführung und Tanz.
Frist bis 19. April
Auch ist der Betrieb folgender Einrichtungen verboten: Kultur- und Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen und Theater, Kinos, Schwimm- und Hallenbäder sowie Saunen, Volkshochschulen, Musik- und Tanzschulen sowie Jugendhäuser, öffentliche Bibliotheken, Vergnügungsstätten und Versammlungsstätten. Folglich bleibt die Badewelt Bretten auch ab morgen geschlossen. Darüber hinaus bleiben ab Dienstag, 17. März 2020, auch Kindergärten und Schulen in Bretten geschlossen. Weitere Informationen auf bretten.de. Diese Allgemeinverfügung ist befristet bis zum 19. April 2020. Nach aktuellen Informationen des Landratsamtes gibt es in Bretten inzwischen acht Corona-Fälle; im Landkreis Karlsruhe ist die Fallzahl auf 50 gestiegen (Stand 13. März).
Aktualisierung (16. März): Inzwischen haben auch die Gemeinden Oberderdingen, Gondelsheim und Kraichtal Allgemeinverfügungen über das Verbot von Veranstaltungen und Schließung von Einrichtungen erlassen.
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Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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