Zum geplanten Dienstleistungszentrum auf der Sporgasse haben die VBU und OB Martin Wolff Stellung genommen
Bebauung der Sporgasse in Bretten bleibt Zankapfel

Die Sporgasse soll bebaut werden. Über das "Wann" und "Wie" gibt es jedoch Diskussionen. ger
  • Die Sporgasse soll bebaut werden. Über das "Wann" und "Wie" gibt es jedoch Diskussionen. ger
  • hochgeladen von Christian Schweizer

Bretten (swiz/bea) Die Vereinigung Brettener Unternehmen (VBU) hat sich zu Beginn der Woche in einer ausführlichen Stellungnahme, die auch an den Brettener Oberbürgermeister Martin Wolff und die Mitglieder des Gemeinderats ging, deutlich gegen einen Baubeginn auf der Sporgasse noch in diesem Sommer ausgesprochen. Vielmehr solle der Baubeginn ins Jahr 2023 verschoben werden. Verantwortlich für das Schreiben zeichnen die VBU-Vorsitzende Marion Klemm sowie ihr Stellvertreter Paul Metzger. Damit unterstütze man auch das Anliegen der zur VBU gehörenden Interessengemeinschaft Brettener Innenstadt (IGBI). IGBI-Mitglieder wie Andreas Drabek hatten zuvor ebenfalls den Wunsch nach einer Baustart-Verschiebung geäußert (wir berichteten). Zudem übt die VBU Kritik an verschiedenen Entscheidungen und Maßnahmen bezüglich der Sporgasse. In einer ebenso detaillierten Stellungnahme hat sich OB Wolff zu den Vorwürfen geäußert. Er betont unter anderem, dass die Stadt ein Gesamtpaket geschnürt habe, das die Auswirkungen auf den Einzelhandel während der Bauzeit abmildern solle. Dazu gehörten Ausweichparkplätze, mit dem Handel abgestimmte Aktionen sowie eventuelle finanzielle Hilfsmaßnahmen. Wir haben die Positionen der Protagonisten gegenübergestellt.

Städtische Steuergelder für Planungsleistungen?

VBU: Die VBU betont in ihrem Schreiben, die Stadt habe der Firma Mayer aus Sulzfeld für deren im Jahr 2014 geplantes Ärztehaus mit großem Parkhaus auf der Sporkasse die Planungskosten durch Steuergelder ersetzt. Dies habe sich nun durch den Einkauf der Planungsleistungen der Firma Weisenburger wiederholt. Dabei sei es untersagt, dass beim Scheitern von Baumaßnahmen privater Investoren deren Planungskosten mit Steuergeldern ausgeglichen würden. Dies sei umso verwunderlicher, da Weisenburger das Zentrum mit Tiefgarage als unrentabel eingestuft habe.

Wolff: OB Wolff widerspricht diesen Angaben und betont: „Zum wiederholten Male dürfen wir feststellen, dass dem damaligen Investor keine Planungskosten für das gescheiterte Projekt ‚Gesundheitszentrum mit Parkhaus‘ ersetzt wurden. Von der Firma Weisenburger sei wiederum der aktuelle Planungsstand auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. November 2020 erworben worden. Dabei gehe es keinesfalls um private Subventionen durch städtische Steuergelder. Zudem habe Weisenburger das Zentrum nicht als unrentabel eingestuft, sondern habe erklärt, dass man von dem Projekt Abstand nehme, weil man es nicht geschafft habe, mindestens 50 Prozent zu vermarkten. „Der Stadtverwaltung ist dies gelungen“, so Wolff.

Ist die Rentabilität des Zentrums gesichert und gibt es überhaupt ein Baurecht auf der Sporgasse?

VBU: Die VBU lehnt die Realisierung der Planungen von Weisenburger aus städtebaulichen und finanziellen Gründen ab, auch gebe es kein Baurecht. Zudem sei die Ex-„aktiven“ Stadträtin Ariane Maaß nach Informationen der VBU nicht nur an der Beschlussfassung im Gemeinderat am 24. November, sondern auch an früheren Planungsbeschlüssen beteiligt gewesen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte Maaß für die Abstimmung am 24. November als teilbefangen erklärt. Deshalb sei auch das durchgeführte Bebauungsplanverfahren rechtswidrig. Weiterhin stellt die VBU die Rentabilität bei den veranschlagten Kosten von 17 Millionen Euro und einer Belegung von 50 Prozent der Nutzfläche infrage. Dabei gehe man davon aus, dass die Vereinbarungen „nur zu weitgehend kostendeckenden Konditionen vereinbart und nicht erneut mit Steuergeldern subventioniert“ würden.

Wolff: Zur Frage des Baurechts betont Wolff, dass der notwendige Bebauungsplan vorhabenbezogen sei und parallel auf den Weg gebracht werde. Das Thema der Befangenheit von Stadträtin Maaß sei zudem abschließend durch das Regierungspräsidium Karlsruhe geklärt worden. Auch die Ablehnung des Baus aus finanziellen Gründen sei nicht nachvollziehbar. Es werde der Vorwurf geäußert, dass die Stadt das Bauvorhaben subventionieren würde. „Das ist nicht der Fall“, so Wolff. Und weiter: „Das Bauvorhaben ‚Dienstleistungszentrum mit Arztpraxen‘ wird in keinster Weise durch Steuergelder subventioniert. Es werden für den Verkauf und die Vermietung nicht nur weitgehend kostendeckende Konditionen vereinbart, sondern das Vorhaben ist in wirtschaftlicher Hinsicht für die Kommunalbau rentabel.“

Trägt das geplante Zentrum auf der Sporgasse zur Kaufkraftbindung/ -steigerung bei?

VBU: Ein Gutachten habe laut VBU bestätigt, dass ein Ärztehaus in der Innenstadt zu einer spürbaren Kaufkraftbindung führe. Dies könne auf völlig neue Ansiedlungen zutreffen, jedoch nur bedingt bei reinen Umsiedlungen innerhalb der Innenstadt, so die Vereinigung. Die Verlagerung der Hirsch-Apotheke bewirke vielmehr eine Kaufkraftumschichtung und wirtschaftliche Nachteile für die Marktapotheke und die Geschäfte in der westlichen Altstadt. Man fordere daher bewertbare Informationen zu den bisher abgeschlossenen Verträgen.

Wolff: Richtigerweise werde angeführt, dass ein Gutachten die Kaufkraftbindung eines Gesundheitszentrums bestätigt hat. Von der VBU werde aber die Mutmaßung aufgestellt, dass es sich bei der Apotheke um eine Verlagerung handeln würde. „Auch hierbei handelt es sich nur um eine Mutmaßung, die nicht den Tatsachen entspricht. Durch eine zusätzliche Apotheke wird durchaus eine Kaufkraftsteigerung in der Innenstadt erreicht“, so Wolff. Im Übrigen gehe es nicht nur um Kaufkraftsteigerung, sondern auch um Kaufkraftbindung. Und auch diese werde so erreicht.

Muss im Hinblick auf die Sporgassen-Bebauung kurzfristig gehandelt werden (Eilbedürftigkeit)?

VBU: Die VBU beklagt, dass dringliche Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet Altstadt III in den letzten zehn Jahren unterblieben seien. Daher fordert sie die Stadt auf, „umgehend“ die notwendige Verlängerung des entsprechenden Sanierungsverfahrens und die Aufstockung des dazugehörigen Förderrahmens zu beantragen. Das 2009 vom Gemeinderat beschlossene Gestaltungskonzept sei seitens der Stadt nicht sachgerecht fortgeschrieben worden, sondern „es wurde ständig versucht, für die Innenstadt untypische Planungskonzepte privater Investoren durchzusetzen“.

Wolff: „Bei den beschlossenen Sanierungszielen im Sanierungsgebiet Altstadt III war das Sanierungsziel mit höchster Priorität die Bebauung der Sporgasse mit einer öffentlichen Tiefgarage sowie die Umnutzung der untergenutzten Parkplatzfläche zu einem Einkaufs-, Wohn- und Dienstleistungszentrum“, so Wolff. Nach dem Scheitern des Ten-Brinke-Projekts sei der Fokus der Sanierungsziele auf Wohn- und Dienstleistungsnutzungen gelegt worden. Der Bau der öffentlichen Tiefgarage sowie die Umnutzung der Parkplatzfläche seien für die Errichtung der Sanierungsziele von großer Bedeutung. Letztendlich könnten diese Sanierungsziele aber nur erreicht werden, wenn der Bau der öffentlichen Tiefgarage innerhalb des bewilligten Sanierungszeitraums und in städtischer Hand erfolge. Das Sanierungsgebiet habe ursprünglich Ende 2018 geendet und sei inzwischen dreimal verlängert worden. Grundsätzlich werde nur eine zweimalige Verlängerung gewährt. „Eine Verlängerung über das Jahr 2022 hinaus ist nach Aussagen des Wirtschaftsministeriums und des Regierungspräsidiums ausgeschlossen“, betont der OB. Insofern sei für das Erreichen der Sanierungsziele eine Umsetzung des Bauvorhabens Sporgasse dringend geboten. Außerdem sei für die Miet- und Kaufinteressenten (sowohl Ärzte als auch andere Gewerbetreibende) der Zeitfaktor ein entscheidendes Kriterium. Auch für die Forderung zur Erhöhung des Förderrahmens fehle es an jeglicher Grundlage. „Der Förderrahmen für das Sanierungsgebiet wurde mehrfach erhöht und ist mit einem Volumen von acht Millionen Euro großzügig ausgestattet.“ Für die geplanten Sanierungsmaßnahmen sind ausreichend Fördermittel vorhanden.

Thema Gesamtplanung für die Sporgasse und Parkplatzbedarf

VBU: Die Unterteilung der Sporgassenfläche in drei eigenständige Bebauungspläne und die Realisierung des Weisenburger-Vorhabens durch die Stadt schränke die Mitgestaltungsrechte für die weiteren Planungsbereiche erheblich ein. Wegen der Minimierung der Gestaltungsbeteiligung erwäge die VBU daher eine rechtliche Überprüfung. Vor jeglicher Hochbauaktivität müsse der maximal größte Umriss des Parkhauses festgelegt und überprüft werden. Ebenfalls sollte geprüft werden, ob Parkplätze unter dem alten Friedhof realisierbar wären. Bei der Ermittlung des Parkplatzbedarfs muss laut VBU auch die bauliche Nachverdichtung auf der Sporgasse, der Stellplatzbedarf für das Schulzentrum Mitte und die Neubebauung zur Beseitigung der „unschönen Hinterhofsituation“ auf der Südseite der Sporgasse berücksichtigt werden. Danach sollten großzügig bemessene Baufenster auf den Fundamenten der Tiefgarage ausgewiesen werden.

Wolff: Für das Sporgassenareal sei eine Gesamtplanung mit Beteiligung der Bürger erstellt worden, so Wolff. Des Weiteren seien auch für die südlich und östlich angrenzenden Bereiche Nutzungsüberlegungen angestellt und Konzepte erarbeitet worden. Die Bebauung des ersten Abschnitts des Sporgassenparkplatzes stelle dabei einen wichtigen Baustein für die Gesamtentwicklung dar. Ebenfalls liege es im Interesse der Stadtverwaltung, die Hinterhofkulisse auf der Südseite der Sporgasse (bei der Bushaltestelle und der öffentlichen Toilette) zu beseitigen. „Wir sehen jedoch als ersten, entscheidenden Schritt die Umsetzung des Dienstleistungszentrums mit Arztpraxen sowie der öffentlichen Tiefgarage.“ Die Ermittlung des Stellplatzbedarfs unter Berücksichtigung weiterer Bauprojekte im Sanierungsgebiet sei zudem selbstverständlich erfolgt und habe der Gesamtplanung für das Sporgassenareal bereits zugrunde gelegen.

Höherer Zuschuss für die Tiefgarage möglich?

VBU: Die VBU betont, der von ursprünglich drei Millionen Euro auf mittlerweile 870.000 Euro "geschrumpfte Sanierungszuschuss" für die Tiefgarage müsse dringend aufgestockt und der höhere Parkplatzbedarf möglich gemacht werden.

Wolff: Die Behauptung, der Zuschuss sei von drei Millionen Euro auf 870.000 Euro geschrumpft „ist schlichtweg falsch“, so Oberbürgermeister Wolff. Und weiter: „Es wurde zu keiner Zeit ein Zuschuss von drei Millionen Euro für die Tiefgarage gewährt.“ Beim Bau einer öffentlichen Tiefgarage unter dem gesamten Sporgassenparkplatz wäre in Abhängigkeit von der konkreten Bebauung zwar ein etwas höherer Zuschuss möglich gewesen. Aber der Gemeinderat habe sich bewusst im Interesse der Innenstadtakteure für eine abschnittsweise Realisierung entschieden.

Flachdach oder Giebelform?

VBU: Die VBU lehnt es ab, dass hinter dem historischen Marktplatz in Anlehnung an die Flachdacharchitektur der Sparkasse weitere Baukörper dieser Art auf der Sporgasse zugelassen werden könnten. Vielmehr favorisiere man eine giebelständige Randbebauung entlang des Promenadenwegs, die sich mit neu zu errichtenden Gebäuden auf der Süd- und Ostseite zu einem Gesamtensemble zusammenfüge, so die VBU. Mit der Festsetzung von Baugrenzen könnten dann über der Tiefgarage mehrere Baugrundstücke an unterschiedliche Investoren vergeben werden. Durch unterschiedliche, architektonische Handschriften könne sich diese innerstädtische Bebauung als richtungsweisend hervorheben.

Wolff: Das nun geplante Gebäude habe in keinster Weise eine Flachdacharchitektur, sondern zur Sporgasse hin ausgerichtete Giebel, entgegnet OB Wolff. „Natürlich soll das Stadtbild auch in Zukunft ansprechend sein.“ Die genannten Überlegungen werde man aber in den weiteren Gestaltungsprozess mit einbeziehen.

Mehr zum Thema finden Sie auf unserer Themenseite Sporgasse.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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