Brettener OB-Wahl: Urteil ist rechtskräftig

Das Urteil zur Brettener Oberbürgermeister-Wahl ist seit dem 8. Januar rechtskräftig. Die Verhandlung war mit großem öffentlichen Interesse verfolgt worden.
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Das Urteil zur Brettener Oberbürgermeister-Wahl ist seit dem 8. Januar rechtskräftig. Dies hat das Gericht am 17. Januar verkündet.

Bretten (kn) Das Ende einer damatischen Wahl: Wie die Stadt Bretten am heutigen Montag, 21. Januar, mitgeteilt hat, ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zur Brettener Oberbürgermeister-Wahl seit dem 8. Januar rechtskräftig. Dies habe das Gericht wiederum am 17. Januar schriftlich mitgeteilt, erklärt die Pressestelle der Stadt. Am 19. Oktober 2018 hatte das Verwaltungsgericht die Anfechtung der Oberbürgermeisterwahl vom 3. Dezember 2017 bereits nach einer eintägigen Verhandlung abgewiesen.

Erleichterung bei Wahlausschuss-Leiter Michael Nöltner

Die Verpflichtung von Oberbürgermeister Martin Wolff auf seine zweite Amtszeit wird in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 5. Februar stattfinden. „Als Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses bin ich erleichtert, dass das Thema Oberbürgermeisterwahl nach über einem Jahr nun zum Abschluss gebracht werden konnte“, erklärte Brettens Bürgermeister Michael Nöltner als Reaktion auf die Meldung.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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