Entscheidung zu Ermittlungs- und Anhörverfahren von "Corona-Party" in Knittlingen in Kürze erwartet
Bußgeldbescheide sind noch nicht ausgestellt
Bretten (bea) Zwei Videos sind in den Sozialen Medien aufgetaucht. Darauf zu sehen ist eine Versammlung in einer laut Dirk Wagner, Polizeisprecher des Polizeipräsidiums Pforzheim, "relativ vollen" Gaststätte in Knittlingen. Die Versammlung soll vor etwa einem Monat stattgefunden haben, mitten im Dezember-Lockdown mit Versammlungsverbot und Kontaktbeschränkungen.
Polizei hat Ermittlungen eingestellt
Auf diese bezieht sich auch der Redner, der sich in einer Videobotschaft, die der Brettener Woche/kraichgau.news vorliegt und auch in den sozialen netzwerken verbreitet wurde, selbst gefilmt und dabei durch die Reihen der Gäste geschwenkt hat. Diese hätten laut Wagner in der Gaststätte "eng zusammen gesessen und Alkohol konsumiert". Das Polizeipräsidium, so Wagner, habe jedoch inzwischen die Ermittlungen eingestellt, da das Ordnungsamt der Stadt Knittlingen ermittle und die Ergebnisse an das Landratsamt des Enzkreis weitergeleitet habe.
Noch keine Entscheidung über Höhe des Bußgeldes
Während das Rathaus in Knittlingen noch bis zum 10. Januar geschlossen ist, bestätigte das Landratsamt Enzkreis, dass bislang zwei Bußgeldverfahren eingeleitet worden seien. Diese befänden sich jedoch noch im Ermittlungs- beziehungsweise Anhörverfahren, so Pressesprecher Jürgen Hörstmann. Daher sei noch keine abschließende Entscheidung über die Höhe eines zu verhängenden Bußgeldes getroffen worden. Eine Entscheidung sei jedoch in der kommenden, spätestens jedoch der darauffolgenden Woche vorgesehen. Der Knittlinger Bürgermeister Heinz-Peter Hopp gab an, dass die Stadt Knittlingen über die sozialen Medien und Hinweisen aus der Bevölkerung auf die Veranstaltung aufmerksam wurde. Die Anmeldung dafür habe das ordnungsamt abgelehnt. Dennoch sei sie durchgeführt worden. "Das ist für uns unverständlich."
Veranstaltungsanmeldung wurde abgelehnt
Ob in Zukunft gegen den Betreiber oder den Veranstalter weitere Bußgeldbescheide erlassen würden, sei davon abhängig, ob sich solche Vorgänge wiederholen würden, so Hörstmann. Wegen dieser, im Video festgehaltenen Veranstaltung, könnten die Betroffenen nur einmal belangt werden. Dabei hätten sich allerdings nicht nur der Betreiber der Gaststätte und der Veranstalter ordnungswidrig verhalten, sondern auch die anwesenden Gäste und das Bedienungspersonal, heißt es aus dem Landratsamt.
Autor:Beatrix Drescher aus Bretten |
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