Ein DRK-Fahrzeug reicht nicht: VDEK und Kliniken weisen sich gegenseitig die Verantwortung für Wartezeiten bei Krankentransporten zu
Wie die im Januar zu erwartende Versorgungslücke bei sogenannten qualifizierten Krankentransporten zu den Kliniken und Dialysezentren in Bretten und Bruchsal geschlossen werden kann, ist nach wie vor ungeklärt. Auch die ab Februar geplante Stationierung eines DRK-Fahrzeugs an der Rechbergklinik hält die Regionale Kliniken Holding (RKH) für nicht ausreichend, um überlange Wartezeiten für Patienten zu vermeiden.
BRETTEN/BRUCHSAL (ch) Weiterhin ist unklar, wie die im Januar zu erwartende Versorgungslücke bei sogenannten qualifizierten Krankentransporten zu den Kliniken und Dialysezentren in Bretten und Bruchsal geschlossen werden kann. Wie berichtet, müssen Patienten ab Januar 2019 mit Wartezeiten von bis zu sechs Stunden und teilweise länger rechnen, weil Verträge mit mehreren privaten Fahrdiensten vom Verband der Ersatzkassen (VDEK) Baden-Württemberg wegen Qualitätsmängeln und Beschwerden zum Jahresende 2018 gekündigt wurden.
Rettungsdienste in der Pflicht
In Verlautbarungen weisen sich der VDEK und die Regionale Kliniken Holding (RKH) mehr oder weniger deutlich gegenseitig die Verantwortung dafür zu, sollte es zu den befürchteten Wartezeiten für Patienten kommen. Der VDEK hatte bereits im November seine Erwartung ausgesprochen, dass als Ersatz für die gekündigten privaten Krankenfahrdienste ab Januar die Rettungsdienste alle qualifizierten Krankentransporte, die eine medizinische Betreuung der Patienten erfordern, übernehmen. Dafür habe man seit Anfang 2018 die Vergütung für solche Krankentransporte angehoben und zugleich weitere Anhebungen für 2019 und 2020 vereinbart.
Organisatorische Herausforderung für Kliniken
Dessen ungeachtet beurteilt die RKH die Versorgung der Landkreiskliniken mit Fahrdiensten ab Januar 2019 kritisch, wie Sie auf Nachfrage mitteilt: „Wenn der weitere Fahrdienst, der momentan noch bis 31.12.2018 die Fahrten übernehmen kann, wegfällt, wird es zu massiven Engpässen und Wartezeiten für Patienten, die im Tragestuhl oder liegend transportiert werden müssen, kommen.“ Aus Sicht des VDEK dagegen ist dies ein organisatorisches Problem, das die Kliniken selbst lösen müssen. „Selbstredend bedarf dies einer entsprechenden Organisation durch die Krankenhäuser", heißt es.
Versorgungslücke im Januar
Die RKH nimmt zwar zur Kenntnis, dass der DRK-Kreisverband plant, ab dem 1. Februar 2019 ein Krankentransportfahrzeug an der Rechbergklinik zu stationieren, hält dies aber nicht für ausreichend, denn: Dies werde "die Problematik der langen Wartezeiten abschwächen, aber vermutlich nicht verhindern, da oft gleichzeitige Entlassungen und Verlegungen liegend durchgeführt werden.“ Offen bleibt zudem weiterhin, wie die Versorgungslücke mit Fahrdiensten vom 1. Januar bis 1. Februar 2019 überbrückt werden könnte.
Seit 2015 Verstöße bekannt
Bei dem privaten Krankenfahrdienst, der die VDEK-Kündigungswelle gegen fast 30 Krankenfahrdienste ausgelöst hatte, handelt es sich laut Landratsamt Karlsruhe um den Krankenfahrdienst (KFD) Rhein-Neckartal. Die Behörde habe bereits seit 2015 mehrfach Hinweise auf mutmaßliche Regelverstöße dieses Unternehmens erhalten, denen sie in jedem Einzelfall nachgegangen sei. Man habe „Belehrungen erteilt, Ordnungswidrigkeitenverfahren angestrengt und Bußgelder verhängt - bis hin zu einer Anhörung im Hinblick eines möglichen Widerrufs der erteilten Genehmigung.“ Ob es zum Widerruf komme, werde derzeit noch geprüft.
Verdacht auf falsche Abrechnung
Allerdings bestreitet das Landratsamt, selbst die Staatsanwaltschaft eingeschaltet zu haben, „da keine strafrechtlichen Tatbestände aufgetreten sind.“ Auch die Staatanwaltschaft gibt keine Auskunft darüber, wer die Ermittlungen angestoßen hat. Auf Nachfrage teilt sie lediglich mit, dass bereits seit März gegen einen privaten Krankenfahrdienst wegen des Verdachts der falschen Abrechung ermittelt wird. Es gebe Hinweise, dass die im Landkreis Karlsruhe ansässige Firma unerlaubt mehr als einen Patienten pro Fahrt transportiert, dies aber anders abgerechnet habe, sagte der für Presseauskünfte zuständige Staatsanwalt Dr. Tobias Wagner.
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Autor:Chris Heinemann aus Bretten |
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