Eine Fahrt - ein Ticket: Verbundübergreifendes Nahverkehrsticket soll 2018 kommen
Mit der Gründung der Baden-Württemberg-Tarif-GmbH bereitet das Verkehrsminister die Grundlagen für ein verbundübergreifendes Nahverkehrsticket vor. Der Baden-Württemberg-Tarif soll Fahrgästen des Öffentlichen Nahverkehrs den Erwerb von durchgängigen Fahrkarten ermöglichen.
Stuttgart (pm) Im Dezember 2018 wird auf Initiative der Landesregierung im öffentlichen Verkehr der Verbünde übergreifende Baden-Württemberg-Tarif eingeführt. Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Baden-Württemberg-Tarifs (BW-Tarif) soll eine eigenständige Gesellschaft, die Baden-Württemberg-Tarif GmbH, eingerichtet werden. Dem hat das Kabinett am 21. März 2017 zugestimmt. Die Gründung der GmbH ist für Anfang des Jahres 2018 vorgesehen. „Ein Land, eine Fahrt, ein Ticket – nach diesem Motto wollen wir den Umstieg vom Auto auf umwelt- und klimaschonende Verkehrsmittel attraktiver machen. Die Gründung der Baden-Württemberg-Tarif GmbH und die Einführung des Baden-Württemberg-Tarifs mit landesweit durchgängigen Fahrkarten, auch über die Grenzen der Verkehrsverbünde hinweg, ist dafür ein entscheidender Schritt.“, so Verkehrsminister Winfried Hermann MdL anlässlich des Beschlusses in Stuttgart.
Kooperationsvertrag mit Verkehrsverbünden
Die BW-Tarif-Gesellschaft wird von den Aufgabenträgern des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), also vor allem dem Land Baden-Württemberg, und von den Eisenbahnverkehrsunternehmen, die in Baden-Württemberg SPNV-Leistungen erbringen, getragen werden. Die Verkehrsverbünde werden über einen Kooperationsvertrag eingebunden. Eine Erweiterung des Gesellschafterkreises um die kommunalen Aufgabenträger und Unternehmen, die im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit Straßenbahnen und Bussen tätig sind, ist zudem möglich.
Hauptaufgabe der Gesellschaft ist es, den BW-Tarif zu entwickeln und fortzuschreiben. Hierzu zählen insbesondere Dienstleistungen im Bereich der Tarifgestaltung, des Vertriebs, der Einnahmenaufteilung, des Marketings, der Gremienbetreuung und des Tarif-Controllings.
Eine Fahrt, ein Ticket
In der ersten Stufe wird der BW-Tarif ab Dezember 2018 bei den Bahnfahrscheinen auch das ÖPNV-Ticket am Zielort einschließen, sodass die Fahrgäste nach der Ankunft mit der Bahn ohne neues Ticket Busse und Stadtbahnen vor Ort werden nutzen können. In der Zielstufe von 2021 an, sollen Fahrgäste landesweit durchgängige Fahrkarten über die Grenzen der Verkehrsverbünde hinweg vom Start bis zum Ziel ihrer Fahrt lösen können. Das BW-Tarif-Ticket soll dann in Bahnen und Bussen gleichermaßen gelten nach dem Motto: Eine Fahrt – ein Ticket! Von jeder ÖPNV-Haltestelle zu jeder anderen im Land.
Auch ein elektronisches Ticket wird bereits geplant: Bundesweit werden in wenigen Jahren mehrere Milliarden Euro Fahrgeldeinnahmen über den Verkauf von elektronischen Tickets erzielt werden. In einem deutschlandweit einmaligen Prozess, will das Land ab 2018 Lizenzen für den Verkauf von E-Tickets im Schienenpersonennahverkehr vergeben.
Autor:Wiebke Hagemann aus Bretten |
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