Fahrschulen, Betriebsverbot aufgehoben
Fahrschul-Urteil des VGH ist sehr zu begrüßen

FDP-Bundestagsabgeordneter Christian Jung | Foto: Stephanie Trenz

Fahrschul-Urteil des VGH ist sehr zu begrüßen - wieder eine schallende Ohrfeige für die Landesregierung in Baden-Württemberg

Berlin/Karlsruhe. Zur aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Mannheim, mit der die Betriebsuntersagung für Fahrschulen ab dem 1. März aufgehoben wird sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Christian Jung (Karlsruhe-Land), Mitglied im Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, am Donnerstag in Berlin (25.02.2021):

"Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg sehr, wonach ab dem 1. März 2021 Fahrschülerinnen und Fahrschülern auch wieder praktischer Fahrunterricht erteilt werden darf. Bei den in weiten Teilen des Landes schon seit Wochen sehr geringen, ganz überwiegend unter 50, vielfach sogar unter 35 liegenden Inzidenzzahlen, war eine Aufrechterhaltung der Betriebsuntersagung nicht mehr zu rechtfertigen. Dass die entsprechende Regelung des Landes Baden-Württemberg aber unabhängig von lokalen Inzidenzzahlen ein flächendeckendes, landesweites Verbot vorsieht, hat der VGH zu Recht zum Anlass genommen, die Regelung außer Kraft zu setzen. Das ist sehr zu begrüßen.

Diese Entscheidung ist eine weitere schallende Ohrfeige für die noch amtierende grün-schwarze Landesregierung von Baden-Württemberg und insbesondere für den Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Sozialminister Manfred Lucha. Sie reiht sich ein in eine lange Reihe von für rechtswidrig befundenen Regelungen des Landes Baden-Württemberg, die ihren unrühmlichen Anfang mit der rechtswidrigen 800-Quadratmeter-Regelung für den Einzelhandel im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 genommen hat. Zahlreiche weitere Entscheidungen sind seitdem ergangen, in denen rechtswidrige Corona-Regelungen des Landes Baden-Württemberg aufgehoben worden sind.

Es muss nun endlich eine entsprechende, dem lokalen Geschehen Rechnung tragende Regelung auch für Einzelhandel, Gastronomie aber auch für weitere körpernahe Dienstleistungen neben den Friseuren geschaffen werden. Insbesondere im Einzelhandel ist das Infektionsrisiko noch weitaus geringer als während einer praktischen Fahrschulstunde im geschlossenen Auto. Hinzu kommt, dass nun ja ohne jede sachgerechte, auf das Infektionsgeschehen bezugnehmende Begründung Blumenläden in Baden-Württemberg bald wieder öffnen dürfen. Wieso die Ansteckungsgefahr in einem Blumenladen geringer sein soll, als zum Beispiel in einem Schuhgeschäft, lässt sich nicht sinnvoll begründen."

Autor:

Freie Demokraten FDP / Region Bretten aus Bretten

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