Abgabe der Erklärung nachholen
Finanzamt warnt: Kulanzzeit für Grundsteuererklärungen endet

Langsam wird es eng für die Häusle- und Wohnungsbesitzer, die nach wie vor keine Grundsteuererklärung abgegeben haben. | Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archivbild
  • Langsam wird es eng für die Häusle- und Wohnungsbesitzer, die nach wie vor keine Grundsteuererklärung abgegeben haben.
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Stuttgart (dpa/lsw) Langsam wird es eng für die Häusle- und Wohnungsbesitzer, die nach wie vor keine Grundsteuererklärung abgegeben haben: Sie bekommen ab Mitte Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts zugesandt, wie das Finanzministerium am Montag ankündigte. Die Eigentümerinnen und Eigentümer hätten dann noch sechs Wochen Zeit, um die versäumte Abgabe der Erklärung nachzuholen. «In den Schreiben ist ein erneuter Abgabetermin genannt, dann endet die Kulanzzeit.» Danach kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen für das betroffene Grundstück schätzen - und nach eigenem Ermessen einen Verspätungszuschlag verlangen.

Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten

Für die Grundsteuer B, die bebaute und unbebaute Grundstücke umfasst, wurden inzwischen rund 86 Prozent der Erklärungen abgegeben. Die verlängerte Frist lief bis zum 31. Januar. Bei der Grundsteuer A, die Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft betrifft, belaufe sich die Quote auf etwa 59 Prozent. Hier endete die Frist Ende März. Von 2025 an soll eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt bundesweit fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

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Kraichgau News aus Bretten

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