Brettens Bürgermeister Michael Nöltner zur Debatte um die Ortsvorsteherwahlen
In der Demokratie entscheidet die Mehrheit
BRETTEN (ch) Der Ausgang der Ortsvorsteherwahlen in Dürrenbüchig und Rinklingen hat eine Debatte ausgelöst. Während die beiden nicht zum Zuge gekommenen Kandidaten ihrer Enttäuschung Luft machten, diskutieren Leserbriefschreiber darüber, ob mit der Nichtwahl der Stimmenkönige der „Wille des Volkes“ mit Füßen getreten wurde. Wir haben bei Brettens Bürgermeister Michael Nöltner nachgefragt.
Herr Nöltner, sind die Ortsvorsteherwahlen in Dürrenbüchig und Rinklingen aus rechtlicher Sicht korrekt gelaufen?
Michael Nöltner: Ja. Die Wahlen sind korrekt gelaufen, soweit mir berichtet wurde. Das Hauptamt der Stadt war dabei. Da gibt es nichts, was zu bemängeln wäre.
Würden Sie auch sagen, dass die Wahlen der beiden Ortsvorsteher nach demokratischem Verständnis einwandfrei waren?
Auch da würde ich sagen, dass sie einwandfrei gelaufen sind. Das Schwierige in einer Demokratie ist doch, dass es Mehrheitsentscheidungen gibt, die man aushalten muss. Und gerade wenn es um Personalbesetzungen geht, wenn jemand schon fünf Jahre seine Sache gut gemacht hat oder seit Jahren die Stellvertreterfunktion wahrnimmt, dann ist es umso schwerer, die Enttäuschung auszuhalten, dass jemand anderes gewählt wird. Aber das ist menschlich, und ich kann diese Enttäuschung sehr gut nachvollziehen.
Steht nicht eigentlich demjenigen Ortschaftsrat, der von den Bürgern die meisten Stimmen erhalten hat, auch der Posten des Ortsvorstehers zu?
Nein. Das sieht die Gemeindeordnung nicht vor. Sie sieht vielmehr vor, dass die versammelten Ortschaftsräte den Ortsvorsteher wählen. Um gewählt zu werden, braucht ein Bewerber im ersten Wahlgang eine absolute Mehrheit.
Aber wurde bei vergangenen Ortsvorsteherwahlen nicht jeweils der Stimmenkönig auch zum Ortsvorsteher gewählt?
Das war immer mal so, ist aber nicht die Regel. Es ist zwar eine volksläufige Meinung, dass der Stimmenkönig automatisch auch Ortsvorsteher werden muss, aber dafür gibt´s keine rechtliche Grundlage.
Warum werden denn die Ortsvorsteher in Bretten von den Ortschaftsräten gewählt und nicht direkt von den Stadtteilbewohnern?
Das ist nicht nur in Bretten so, sondern in ganz Baden-Württemberg überall da, wo es Ortschaftsräte gibt. Das regelt die Gemeindeordnung.
Trifft es denn zu, wenn gesagt wird, dass der „Wille des Volkes“ mit Füßen getreten worden sei, weil diesmal der Stimmenkönig nicht zum Ortsvorsteher gewählt wurde?
Das sehe ich nicht so. In der Demokratie gibt es Spielregeln, die in diesem Fall in der Gemeindeordnung und in der Ortschaftsverfassung festgelegt sind. Danach ist alles korrekt gelaufen. Und letztendlich ist die Ortsvorsteherwahl erst einmal ein Personalvorschlag an den Gemeinderat, der die eigentliche Ortsvorsteherwahl durchführt. Wobei es in der Vergangenheit nicht vorgekommen ist, dass der Gemeinderat einen Wahlvorschlag des Ortschaftsrats abgelehnt hat.
Die Fragen stellte Chris Heinemann
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Autor:Chris Heinemann aus Bretten |
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