"Stadt hat sich sehr viel Mühe gegeben"
Infoveranstaltung zu Altstadt-Erhaltungssatzung stößt auf geringe Resonanz

Die Erhaltungssatzung für die Altstadt von Bretten soll dem Erhalt des charakteristischen Stadtbildes dienen. | Foto: hk
  • Die Erhaltungssatzung für die Altstadt von Bretten soll dem Erhalt des charakteristischen Stadtbildes dienen.
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Bretten (hk) Die spärlich besetzten Reihen im Vortragssaal der Volkshochschule ließen zunächst wenig Raum für Optimismus. Nur zwei Bürger hatten den Weg zur Informationsveranstaltung des Brettener Amts für Stadtentwicklung und Baurecht am Dienstagabend, 7. Mai, gefunden: Matthias Goll von der "Initiative Altstadtrettung Bretten" und der Rentner Michael Boch. Ein mageres Aufgebot angesichts des spannenden Themas: die geplante Erhaltungssatzung für die historische Altstadt von Bretten. Das Abgrenzungsgebiet entspricht dabei in seinen Grundzügen dem Abgrenzungsbereich der Altstadtsatzung. Ziel der Satzung ist es, den Abriss schutzwürdiger Gebäude einerseits und Vorhaben mit gebietsuntypischer Struktur und Gestaltung andererseits untersagen zu können.

"Sensibel mit Gebäuden umgehen"

Für die Vertreter der Stadtverwaltung schien die geringe Teilnehmerzahl kein Grund zur Sorge zu sein. Unbeeindruckt von den leeren Stühlen hielten Cornelia Hausner, Leiterin des Amtes für Stadtentwicklung und Baurecht, und Bauleitplaner Michael Oechsner ihre aufschlussreichen Vorträge in gelassener und kompetenter Manier. Anlass der Zusammenkunft war der jüngste Beschluss des Brettener Gemeinderats, den Entwurf der Erhaltungssatzung „Historische Altstadt Bretten“ auf den Weg zu bringen.

Hausner erläuterte die Feinheiten der Erhaltungssatzung. „Es geht darum, sensibel mit Gebäuden umzugehen“, sagte sie. „Die Erhaltungssatzung regelt zunächst einmal, dass man für alle baulichen Maßnahmen, die man vorhat, einen Antrag stellen muss.“ Auch Vorhaben, die nach der Landesbauordnung verfahrensfrei sind, würden im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung genehmigungspflichtig werden. Wenn aber jemand schlüssig und gutachterlich nachweisen könne, dass ihm beispielsweise der Erhalt eines Gebäudes nicht zugemutet werden könne, weil es für ihn einen finanziellen Härtefall auslösen würde, dann könne letztlich auch diese Erhaltungssatzung nicht mehr greifen. Bürgermeister Michael Nöltner machte deutlich, dass eine Erhaltungssatzung nicht bei allen auf Begeisterung stoßen werde.

Abwägung zwischen Eigentümerinteressen und öffentlichem Interesse

"Auf der einen Seite stehen die Eigentümer, die durch die Erhaltungssatzung nun eine weitere bürokratische Hülle übergestülpt bekommen und dadurch möglicherweise Einschränkungen erfahren", räumte er ein. Auf der anderen Seite stehe das berechtigte Interesse der Allgemeinheit, dass die Brettener Altstadt ihren Charakter nicht verliert.

Zu dieser gehört Matthias Goll von der Initiative „Altstadtrettung Bretten“, der als Beispiel das Gebäude „Lamm“ einbrachte, das von der Erhaltungssatzung profitieren würde. Er wies darauf hin, dass das charakteristische Haus in der Pforzheimer Straße 15 keinen rechtlichen Schutz genieße und auch nicht unter Denkmalschutz stehe. Die aktuellen Instrumente und Verfahren seien nicht ausreichend, dies hatte Bauleitplaner Oechsner zuvor erklärt. Es wäre also ein Leichtes für jemanden, so Goll, es abzureißen und nach äußerem Vorbild wieder aufzubauen, um dann der Altstadtsatzung zu entsprechen. „Erst jetzt fällt es in eine Gebäudekategorie der Erhaltungssatzung“, sagte Goll, was eine gewisse Sicherheit bieten würde. Die Erhaltungssatzung, so betonte Goll weiter, schreibe niemandem vor, wie beispielsweise das Innere eines Gebäudes auszusehen habe – sie sei vielmehr ein Versuch, Erhaltenswertes zu bewahren und mutwillige Zerstörung zu verhindern. Ein vorbildliches Beispiel seien die „Faust-Appartements“ in Knittlingen. Dort wurden im Gebäude die alten Holzbalkenkonstruktionen freigelegt und dem historischen Haus neues Leben eingehaucht, ohne den Charakter des Gebäudes zu verlieren. Es sei ein harmonisches Zusammenspiel von Alt und Neu, schwärmte Goll.

Auswirkungen für Eigentümer

Was würde sich für die Eigentümer ändern? Nach Rechtskraft wäre bei Bauabsichten im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung zu beachten, dass jedes Bauvorhaben dem Amt für Stadtentwicklung und Baurecht zur Genehmigung vorzulegen ist, erklärte Oechsner. Das Amt prüft dann anhand der Gebäudeeinstufung der Erhaltungssatzung entsprechend, wie mit der Bauabsicht umzugehen ist. Ist die Vereinbarkeit mit der Satzung gegeben, wird das Vorhaben, gegebenenfalls mit weiteren baurechtlichen Anforderungen, zum Beispiel Brand- oder Denkmalschutz, genehmigt. Wenn die Prüfung ergibt, dass die Vereinbarkeit nicht gegeben ist, wird versucht, die Vereinbarkeit durch Änderungen zu erreichen.

Im Laufe der Veranstaltung entwickelte sich eine lebhafte Diskussion zwischen Boch, Goll und den Vertretern der Stadtverwaltung, in der zum einen die teilweise gegensätzlichen Auffassungen zur Erhaltungssatzung deutlich wurden, zum anderen aber auch weitergehende Themen angesprochen wurden. Boch sprach unter anderem den Sanierungsstau bei Altbauten und die damit verbundenen finanziellen Sorgen an. In der Diskussion ging es dann auch um Fragen der Werterhaltung von Altbauten, aber auch um Unsicherheiten bei der Grundsteuer. Boch brachte noch ein weiteres Anliegen zur Sprache: Das Leben in der Altstadt bringe auch Beeinträchtigungen der Lebensqualität durch zunehmende Lärmbelästigung durch Verkehr und Veranstaltungen mit sich. „Es kann auch sein, dass man irgendwann an der Erhaltungssatzung etwas ändern muss“, sagte OB Wolff, wenn sie in der Praxis nicht richtig funktioniere. „Wichtig ist, dass wir versuchen, die Dinge möglichst eigentümer- und auch stadterhaltungsgerecht zusammenzubringen", so Wolff weiter.

Lob für Bauherren und Stadtverwaltung, Öffentlichkeitsbeteiligung bis 24. Mai

Hausner lobte auch die Bemühungen vieler Brettener Bauherren, die historische Bausubstanz zu erhalten: „Es gibt heute schon sehr viele Bauherren, die – obwohl es keine rechtskräftige Erhaltungssatzung gibt – es richtig gut machen und gut machen wollen“. Verständlich sei der Wunsch nach Freiheit in baulichen Entscheidungen. „Aber man hat natürlich auch eine gewisse Verantwortung mit einem alten Gebäude zu tragen.“ Würde man im Umkehrschluss nichts tun, so Hausner, „dann besteht durchaus die Gefahr, dass die Altstadt, die heute in vielen Teilen noch sehr schön ist, ihren Charakter verliert."

Goll bescheinigte der Stadtverwaltung gute Arbeit: "Man sieht, dass sich die Stadt sehr viel Mühe gegeben hat." Er sei überzeugt davon, dass es mit der Erhaltungssatzung in die richtige Richtung gehe. Man müsse nur noch den Bürgern die Sorgen und Ängste nehmen – "dann ist das auch wirklich was Gutes."

Die Öffentlichkeit hat noch bis einschließlich 24. Mai Gelegenheit, sich zum Entwurf der Erhaltungssatzung zu äußern. Der Entwurf der Erhaltungssatzung „Historische Altstadt Bretten“ liegt im Technischen Rathaus Bretten, Amt für Stadtentwicklung und Baurecht, in der Hermann-Beuttenmüller-Straße 6 öffentlich aus. Nach Eingang der Stellungnahmen, so Oechsner, werde sich die Verwaltung weiter mit der Erhaltungssatzung befassen. Der Satzungsbeschluss müsse dann vom Gemeinderat gefasst werden, voraussichtlich im Sommer dieses Jahres.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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