RKH-Regionaldirektorin Susanne Stalder nimmt Stellung zu Leserbrief
"Kein Notfall wird abgewiesen"

RKH-Regionaldirektorin Susanne Stalder widerspricht der Kritik einer Leserin. | Foto: ch
  • RKH-Regionaldirektorin Susanne Stalder widerspricht der Kritik einer Leserin.
  • Foto: ch
  • hochgeladen von Christian Schweizer

Bretten (swiz) In einem Leserbrief in der Brettener Woche vom 17. Juli hatte eine Arzthelferin das Notfallmanagement der Brettener Rechbergklinik massiv kritisiert. Der Grund: In der Brettener Praxis für Physiotherapie habe es einen Notfall mit verdacht auf Thrombose gegeben. Da andere Wege der Patientenversorgung scheiterten, habe sie, so die Arzthelferin in ihrem Leserbrief, in der Rechbergklinik angerufen. Dort sei ihr mitgeteilt worden, dass keine Kapazitäten frei seien und auch keine Thromboseuntersuchung gemacht werden könne. Die betroffene Patientin solle sich daher ein anderes Krankenhaus suchen.

"Krankenhäuser haben hierfür keine Ermächtigung"

Auf Nachfrage der Brettener Woche äußerte sich die RKH-Regionaldirektorin Susanne Stalder zu dem Fall. "Die Aufteilung der Zuständigkeiten und Behandlungsberechtigungen zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten ist in Deutschland klar und für alle Beteiligten verbindlich geregelt. Im Fall des Verdachts auf eine Beinvenenthrombose fallen Diagnostik und Therapie im Regelfall vollständig in den ambulanten Versorgungsauftrag der niedergelassenen Arztpraxen", so Stalder. Krankenhäuser hätten hierfür keine Ermächtigung. Hierauf hinzuweisen, seien die Mitarbeiter verpflichtet.

"Kein Notfallpatient wird abgewiesen"

Dennoch, so Stalder, sei es "ungeachtet der dargestellten Rahmenbedingungen ein verbindlicher Grundsatz der Kliniken des Landkreises Karlsruhe, dass kein Notfallpatient ohne Erstversorgung abgewiesen wird". Und weiter: "Im vorliegenden Fall wurde korrekterweise auf die oben genannte Regelung der Zuständigkeiten hingewiesen. Gleichwohl wurde ausdrücklich eine Untersuchung in der Zentralen Notaufnahme der Rechbergklinik angeboten, insoweit keine Arztpraxis zur Verfügung steht. Insofern scheint ein Missverständnis entstanden zu sein." Dieses Beispiel zeige offenbar, dass noch Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Aufklärung über die Versorgungsstrukturen und in der Kommunikation bestehe. "Selbstverständlich hätte die Rechbergklinik die Untersuchung wie angeboten auch durchgeführt und steht jedem Notfall in vollem Umfang zur Verfügung, so wie es der Versorgungsauftrag vorsieht", schließt Stalder ihre Erklärung gegenüber der Brettener Woche.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

14 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Aktuelle Sonderthemen

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.