Einzelhandel und Schulen sollen trotz Ausgehbeschränkungen geöffnet bleiben
Kretschmann stellt Lockerungen über Weihnachten infrage

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Stuttgart (dpa/lsw) Trotz der geplanten Ausweitung der Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg wegen der Corona-Pandemie sollen Schulen, Kitas sowie auch Universitäten und Hochschulen vorerst geöffnet bleiben. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte am Freitag in Stuttgart, er wolle aber die Gespräche mit den anderen Ländern und dem Bund am Sonntag abwarten. Vielleicht entscheide man sich dort für ein gemeinsames Vorgehen. Gerade Absprachen mit Nachbarländern wie Bayern seien wichtig. Besondere Regeln wie Quarantänepflicht gelten schon jetzt zum Beispiel für einzelne Klassen, Schulen oder größere Regionen, wenn das Infektionsgeschehen diese erforderlich macht.

Einzelhandel bleibt geöffnet

Der Einzelhandel im Südwesten darf in der Vorweihnachtszeit trotz der geplanten coronabedingten Ausgangsbeschränkungen auch tagsüber weiterhin öffnen. «Wir haben ja keinen Lockdown beschlossen», sagte Kretschmann. Es könne aber sein, dass sich Bund und Länder am Sonntag auf weiterreichende Regeln einigen. «Geschäfte vor Weihnachten zu schließen, ist schon eine sehr drastische Maßnahme», sagte er. Sie machten da den Hauptumsatz. Die Regel gilt bis auf weiteres also nicht nur für Lebensmittel, sondern etwa auch für Mode-Geschäfte. Wichtig sei, dass man zielgerichtet einkaufen und danach nach Hause gehe, sagte Kretschmann. Für die Zeit nach Weihnachten bis 10. Januar hat das Land allerdings einen harten Lockdown angekündigt.

Kretschmann stellt Lockerungen über Weihnachten infrage

Kretschmann hat die bundesweit geplanten Lockerungen der Corona-Maßnahmen über Weihnachten wieder infrage gestellt. Er könne sich etwa vorstellen, dass die Länder-Regierungschefs den Zeitraum der Lockerungen wegen der stark steigenden Infektionen noch einmal verkürzen, sagte Kretschmann. Wenn man etwas ändere, «sollten wir das auch wieder gemeinsam tun», betonte der Grünen-Politiker. Bisher ist vorgesehen, dass sich vom 23. bis zum 27. Dezember zehn Personen treffen dürfen, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad und der Zahl der beteiligten Haushalte. Es stehe nun im Raum, das wieder auf Familienangehörige zu begrenzen, erläuterte Kretschmann. Hintergrund für die Überlegungen sei auch eine aktuelle Umfrage, die besage, dass sich 40 Prozent der Bevölkerung nicht an die Vorschriften über Weihnachten halten wollten. Das seien «keine guten Nachrichten».

Derzeit gilt noch bis zum 23. Dezember, dass sich lediglich bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen dürfen. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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