Machtvakuum an Brettener Verwaltungsspitze? - Interview mit Uwe Herzel, Sprecher des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Uwe Herzel, Pressesprecher des Regierungspräsidiums Karlsruhe | Foto: RP Karlsruhe
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Die erste Amtszeit des Brettener Oberbürgermeisters Martin Wolff läuft am heutigen Mittwoch, 31. Januar, offiziell aus. Zwar konnte er die Neuwahl im vergangenen Dezember knapp für sich entscheiden, doch im Regierungspräsidium Karlsruhe ist nach wie vor eine Wahlanfechtung anhängig.

BRETTEN (ch) Die erste Amtszeit des Brettener Oberbürgermeisters Martin Wolff läuft am heutigen Mittwoch, 31. Januar, offiziell aus. Zwar konnte er die Neuwahl im vergangenen Dezember knapp für sich entscheiden, doch im Regierungspräsidium Karlsruhe ist nach wie vor eine Wahlanfechtung anhängig.
„Was nun?“, fragen sich nicht wenige Bürger. Wir haben die Frage an den Pressesprecher des Regierungspräsidiums Karlsruhe, Uwe Herzel, weitergereicht.

Herr Herzel, die OB-Wahl wird vom Regierungspräsidium weiterhin überprüft. Entsteht an der Verwaltungsspitze jetzt ein Machtvakuum?
Uwe Herzel: Nach Ablauf seiner Amtszeit führt Oberbürgermeister Wolff die Geschäfte gemäß Paragraph 42 Abs. 5 Gemeindeordnung weiter, bis über den Einspruch rechtskräftig entschieden ist.

Welche Befugnisse hat eigentlich der geschäftsführende OB, solange die Überprüfung noch läuft?
Die Befugnisse sind nicht eingeschränkt.

Was ist, wenn die OB-Wahl für ungültig erklärt werden sollte: Muss dann neu gewählt werden? Und wenn ja, inwiefern unterscheidet sich diese Wahl von der voran gegangenen?
Sollte das Regierungspräsidium die vollständige Ungültigkeit der OB-Wahl in Bretten feststellen, muss eine neue OB-Wahl durchgeführt werden. Diese würde sich nicht von der vorangegangenen Wahl unterscheiden. Das heißt, dass die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchzuführen ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine weitere Wahl statt, in der dann die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los entscheidet.

Die Fragen stellte Brettener Woche-Redakteur Chris Heinemann

Alles über die Brettener OB-Wahl auf unserer Themenseite OB-Wahl Bretten

Autor:

Chris Heinemann aus Bretten

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