Neues Jugendschutzgesetz: Kein E-Qualm mehr für Kinder und Jugendliche
Das neue Gesetz soll Kinder und Jugendliche besser vor den gesundheitlichen Risiken von elektrischen Zigaretten und Shishas schützen.
Kraichgau (ots/swiz) Es ist ein immer gängigeres Bild in Kneipen und auf öffentlichen Plätzen: Menschen, die sich eine E-Zigarette „anmachen“. Der Konsum solcher elektrischer Glimmstengel, aber auch von elektrischen Wasserpfeifen (Shishas), ist in den letzten Monaten stetig angestiegen. Doch der Trend greift nicht nur auf Erwachsene über: Gerade bei Kindern und Jugendlichen liegen vor allem nikotinfreie Elektrowasserpfeifen mit Fruchtgeschmack im Trend, so die Polizei in einer Stellungnahme. Laut verschiedener Studien sei der Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas, unabhängig davon ob sie Nikotin enthalten oder nicht, allerdings mit erheblichen Risiken für die Gesundheit verbunden.
So können neben der Nikotinlösung auch die bei vermeintlich harmlosen nikotinfreien E-Zigaretten und E-Shishas verwendeten Flüssigkeiten Krebs auslösen oder die Lungenfunktion beeinträchtigen, betonen Experten. Mit dem Ziel, Kinder und Jugendliche vor dem Konsum der elektronischen „Laster“ zu schützen, wurden jetzt die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) entsprechend geändert.
Für Kinder und Jugendliche verboten
Durch die Änderung fallen unter das Verbot nach Paragraph 10 JuSchG für Kinder und Jugendliche zukünftig nicht nur „echte“ Zigaretten und Tabak, sondern auch „andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse“. Damit wird laut Polizei sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch für den Versandhandel gelten. "Zusätzlich fallen jetzt auch nikotinfreie Erzeugnisse - elektrische Zigaretten oder elektrische Shishas bei denen Flüssigkeiten durch ein elektrisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden können - sowie deren Behälter unter das Verbot", so die Polizei.
Verbot zur richtigen Zeit
Das neue Verbot kommt aus Expertensicht zur richtigen Zeit. Denn laut einer Auswertung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat bereits jeder fünfte in der Altersgruppe der zwölf- bis 17-Jährigen schon einmal eine E-Shisha probiert, jeder siebte eine E-Zigarette. Da die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes bislang nur die Abgabe und das Rauchen von Tabakwaren regelten, konnten Kinder und Jugendliche E-Zigaretten und E-Shishas problemlos kaufen und konsumieren.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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