Notbetreuung für Kinder wird wieder eingerichtet
Schulen und Kitas sollen in Baden-Württemberg ab 18. Januar öffnen
Region (kn) Am 5. Januar haben Bund und Länder beschlossen, den bundesweiten Lockdown bis 31. Januar zu verlängern (wir berichteten). „Die bundesweiten Einschränkungen zu verlängern und die Maßnahmen in Corona-Hotspots zu verschärfen, ist aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen notwendig", betonte dazu die baden-württembergische Kultusministerin Susanne Eisenmann. Gleichwohl, sei es unerlässlich, "dass wir Schulen und Kitas differenziert betrachten, denn unser Anspruch ist, allen Schülerinnen und Schülern auch in Pandemiezeiten eine gute Bildung zu ermöglichen", so die Ministerin.
"Ziel, Kitas und Grundschulen ab 18. Januar wieder flächendeckend öffnen“
Gerade in der Grundschule sei digitaler Unterricht nur sehr schwer bis gar nicht möglich. Zudem gebe es viele Kinder, die beim Lernen zu Hause keine Unterstützung erhielten, sagte Eisenmann und fügt an: „Dass die älteren Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden und den beruflichen Schulen vorerst Fernunterricht haben sollen, ist nachvollziehbar und vertretbar. Die Grundschulen und Kitas über weitere Wochen komplett geschlossen zu halten, fände ich sehr schwierig. Deshalb ist es unser Ziel, Kitas und Grundschulen in Baden-Württemberg ab dem 18. Januar wieder flächendeckend zu öffnen.“ Dies sei auf Grundlage der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz möglich, wenn die Präsenzpflicht ausgesetzt werde, was in Baden-Württemberg bereits seit Juli 2020 der Fall ist. Das heißt, es gilt auch weiterhin die Regel, dass Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, dies der Schule formlos mitteilen können. Während im Übrigen Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege zunächst weiterhin geschlossen bleiben, dürfen Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung geöffnet bleiben.
Regelungen im Einzelnen ab dem 11. Januar im Überblick:
- Grundschulen: Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule tritt während des Zeitraums der Schulschließung an die Stelle des Unterrichts in der Präsenz das Lernen mit Materialien, das entweder analog, aber auch digital er-folgen kann.
- Fernunterricht: Für die Schülerinnen und Schüler ab der Klassenstufe fünf wird Fernunterricht angeboten. Sofern schriftliche Leistungsfeststellungen in den weiterführenden Schulen für die Notenbildung zwingend erforderlich sind, können diese in Präsenz vorgenommen werden.
- Abschlussklassen: Mit Rücksicht auf die besondere Situation der Schülerinnen und Schüler, die vor ihren Abschlussprüfungen stehen, soll für sie folgendes gelten: Für sie kann ab 11. Januar ergänzend zum Fernunterricht auch Präsenzunterricht angeboten werden, sofern dies zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich ist.
- Notbetreuung: Für Kinder in Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege sowie für Schülerinnen und Schüler der Klassen eins bis sieben, deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird wieder eine Notbetreuung eingerichtet. Neu ist, dass auch Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler, die wegen der Prüfungsvorbereitung an der Betreuung gehindert sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen können.
„Es ist unerlässlich, dass wir den Schulen und Kitas weitere Perspektiven für die kommende Zeit aufzeigen. Geschlossene Kitas und Schulen über einen längeren Zeitraum bleiben nicht ohne negative Folgen für den Lernerfolg und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen", betonte Kultusministerin Eisenmann abschließend. Schulen und Kitas müssten daher die ersten Bereiche sein, wo man Lockerungen vornehme.
Autor:Christian Schweizer aus Bretten |
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