Einschränkungen für ungeimpfte und nicht genesene Besucher und Begleitpersonen
Verschärfung der Besucherregelung in den RKH-Kliniken wegen Warnstufe

Foto: ch

Ludwigsburg/Bretten (kn) Aufgrund der gestiegenen Belegung von Intensivbetten mit Covid-19-Patienten in Baden-Württemberg hat das Landesgesundheitsamt gemäß der Corona-Verordnung die Warnstufe ausgerufen. Die damit einhergehenden Einschränkungen vor allem für nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen sind seit Mittwoch, 3. November, in Kraft getreten.

2G oder ab 8. November negativer PCR-Test-Nachweis notwendig

Darauf hat nun auch die Regionale Kliniken Holding (RKH) zu der auch die Rechbergklinik Bretten und die Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal gehören, reagiert. Dort erhalten, so eine Mitteilung der RKH, Besucher und Begleitpersonen nur dann Zutritt, wenn sie den Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung oder einer Genesung erbringen, oder - ab dem 8. November - einen negativen PCR-Test einer qualifizierten Teststelle vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. 

Geschwisterkinder erhalten nach Geburt keinen Zutritt zu Frauenkliniken

Auch Geschwisterkinder erhalten momentan bei einem Besuch in der Frauenklinik nach einer Geburt keinen Zutritt zu den Frauenkliniken, da die derzeit weit verbreiteten RSV-Infektionen (Respiratorische Synzytial-Virus), eine Virus-Infektion mit schwerer Erkrankung der oberen und unteren Atemwege, die insbesondere bei Frühgeborenen und Kleinkindern auftritt und Corona-Infektionen eine erhebliche Gefährdung der Neugeborenen darstellen würden, so die RKH.

Autor:

Beatrix Drescher aus Bretten

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