Versicherung gegen Katastrophen wie Corona
Alles dreht sich zur Zeit um den Corona-Virus und durch die verschiedensten Maßnahmen gegen eine zu schnelle Verbreitung scheint das Leben teilweise wie still zu stehen. Während manche diese Zeit nutzen, um einmal durchzuatmen und in der Ruhe zu alten Werten zurückzufinden, bedeutet es für die Wirtschaft eine große Katastrophe und eine sehr einschneidende Phase, welche noch ungewisse finanzielle Folgen hat.
Gerade Firmen, die vorübergehend nicht geöffnet haben oder nur sehr eingeschränkt handeln dürfen, droht das Aus durch die Verdienstausfälle und schnell kommt dabei die Frage auf, ob es dafür nicht eine rettende Entschädigungsleistung der geeigneten Versicherung gibt. Einen solchen Schutz gibt es wirklich, aber nur dann wenn man die richtige Versicherung mit dem entsprechend angepassten Versicherungsschutz abgeschlossen hat.
Betriebsunterbrechungsversicherung nicht immer ausreichend
Muss der Betrieb im Rahmen einer solchen Katastrophe für die Wirtschaft vorübergehend geschlossen werden, denkt man zu allererst an den Versicherungsschutz der so genannten Betriebsunterbrechungsversicherung.
Der Abschluss eines solchen Vertrags reicht in den meisten Fällen aber nicht, um sich bei Fällen wie der Corona Katastrophe sicher fühlen zu können. Diese Versicherung zahlt nämlich in der Regel dann, wenn die Unterbrechung dadurch zustande kam, dass am Versicherungsort durch fest definierte Risiken wie Feuer, Sturm oder Diebstahl ein Sachschaden entstanden ist, welcher eine Fortführung des Betriebs erst einmal unmöglich macht.
Die Pandemie durch den Corona-Virus ist aber weder eine dieser Gefahren, noch hat sie für einen Sachschaden im Unternehmen geführt. Somit sind die Voraussetzungen für eine Versicherungsleistung nicht gegeben und die Versicherung keine Hilfe bei einer solchen Katastrophe wie Corona, schreiben die Versicherungsexperten auf tarif-held.de.
Der wichtige Zusatz einer Betriebsschließungsversicherung
Um Chancen auf eine Leistung der Versicherung zu haben, muss die Betriebsunterbrechung so aufgestellt sein, dass sie eine zusätzliche Klausel beinhaltet, die den Versicherungsschutz auch auf die behördliche Schließung des Betriebs ausweitet, weshalb dann auch von der so genannten Betriebsschließungsversicherung die Rede ist. Wenn die Versicherer nicht zahlen wollen, bleibt nichts anderes übrig als der Weg vor Gericht, wie in diesem Fall.
Bei solchen behördlichen Akten geht es um eine Schließung im Sinne des Seuchenschutzes, welche Behörden im Rahmen des § 28 des Infektionsschutzgesetzes vornehmen dürfen. Die rechtlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung einer zu schnellen Verbreitung des Corona-Virus fallen unter diesen Seuchenschutz, sodass die Betriebsschließungsversicherung entsprechend leisten muss.
Vorsicht vor Ausschlüssen und eingeschränktem Versicherungsumfang
Wer einen solchen Versicherungsschutz besitzt oder für die Zukunft abschließen möchte, sollte allerdings immer genau die Versicherungsbedingungen studieren. Oft kommt es nämlich dazu, dass Versicherer bestimmte Ausschlüsse vornehmen oder den Versicherungsschutz einschränken, um sich selber vor ungeahnt hohen Leistungsfällen absichern zu können.
So kann es durchaus vorkommen, dass nur dann der Versicherungsschutz greift, wenn die Schließung aufgrund bestimmter erwähnter Krankheiten erfolgt. Meist sind das dann bekannte Krankheiten, bei denen die Versicherungen die finanziellen Folgen abschätzen und problemlos abdecken können.
Zudem gibt es auch speziell genannte Ausschlüsse, welche vor allem dann vorgenommen werden, wenn Versicherungen vermuten, dass entstehende Schäden die Grenzen einer Versicherbarkeit überschreiten.
Pandemien häufig ausgeschlossen
Spricht man von einer Katastrophe wie jetzt bei Corona, handelt es sich um eine Pandemie, also ein weltweit verbreitetes Problem, welches ein enormes Maß an gesundheitlichen, aber auch finanziellen Problemen mit sich bringen kann.
Schon die Tatsache, dass eine Pandemie viel schlimmer ist als eine schon extrem weitreichende Epidemie, macht die Folgen nahezu unüberschaubar und das Risiko für Versicherungen zu hoch. Aus diesem Grund ist eine solche Pandemie wie jetzt im Falle von Corona bei den meisten Varianten der Betriebsschließungsversicherung ausgeschlossen. Um aber entsprechend abgesichert zu sein, sollte man daher zwingend einen Blick auf die Bedingungen, Einschränkungen und vor allem eben auf solche Ausschlüsse werfen.
Auch wenn der Beitrag bei einem Einschluss höher ausfallen dürfte, zeigt die jetzige Zeit, dass solche Risiken nicht nur weit entfernt bestehen, sondern auch hierzulande und dass ein entsprechender Versicherungsschutz die eigene Existenz retten kann.
Autor:Stefan Mirsch aus Bretten |
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