Ab Samstag ist wieder mehr erlaubt
Weitere Corona-Lockerungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe

Foto:  marog-pixcells - stock.adobe.com

Region (kn) In der Stadt und im Landkreis Karlsruhe gelten ab Samstag, 22. Mai, 0 Uhr, weitere Lockerungen hinsichtlich der Corona-Verordnung, die eine Reihe von Lebensbereichen betreffen. Das hat das Landratsamt Karlsruhe mitgeteilt. Voraussetzung dafür war, dass an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz unter dem Schwellenwert von 100 liegt. Maßgeblich sind dafür immer noch die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Inzidenzwerte, die am Donnerstag, 20. Mai, für den Stadtkreis einen Wert von 55,4 und für den Landkreis von 65,8 ausweisen (Die Werte finden Sie hier).  Ab kommenden Samstag tritt damit die „Bundesnotbremse“ außer Kraft und es gilt die Öffnungsstufe eins nach der Coronaverordnung des Landes.

Gastronomie darf wieder öffnen

Bisher eingeschränkt geschlossener Einzelhandel ("Click and Meet") ist unter bestimmten Vorgaben wieder möglich. Auch die Gastronomie darf wieder von sechs bis 21 Uhr öffnen. Dabei gelten im Außenbereich keine Personenbeschränkungen, jedoch gibt es für den Innenbereich Vorgaben beispielsweise zu Tischabständen und zulässiger Personenzahl. Öffnen dürfen auch wieder Museen, Galerien, Bibliotheken, botanische und zoologische Gärten sowie für touristische Zwecke die Beherbergungsbetriebe. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Gruppen im Freien mit bis zu 20 Personen und Kulturveranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 100 Personen sind ebenfalls wieder zulässig.

Kontaktbeschränkungen gelten weiterhin

Auch nach dem Unterschreiten der 100er-Inzidenz-Schwelle gelten allerdings weiterhin die bisherigen Kontaktbeschränkungen. So dürfen sich nach wie vor im öffentlichen und privaten Raum nur zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden dabei nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Die Regelungen im Einzelnen können auf der Internetseite des Landratsamtes abgerufen werden.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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