Trotz aller Beschränkungen
Zeit für Abschied und Trauer nehmen

(akz-o) Die derzeitige Situation geht auch an der Bestattungsbranche und Angehörigen, die einen akuten Trauerfall in der Familie haben, nicht vorbei. Denn es stellen sich, vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus, zahlreiche Fragen hinsichtlich aktueller Bestattungen: Dürfen beispielsweise Trauerfeiern noch stattfinden?
Bestattungen sind ausdrücklich vom Kontaktverbot ausgeschlossen. Der Kreis der Teilnehmer ist jedoch auf den engsten Familienkreis zu beschränken und hygienische Mindestanforderungen sind zu beachten. Es gibt bundesweite Unterschiede. Die aktuell gültigen Bedingungen erfahren Sie bei Ihrem Bestatter vor Ort, den Sie unter www.bestatter.de finden. Verschiedene Städte fordern dazu auf, eine Teilnehmer- und Kondolenzliste zu führen, damit bei einer eventuellen Erkrankung der Infektionsweg nachvollzogen werden kann.
Um das Ansteckungsrisiko zu minimieren, sollte bei Trauerfeiern auf körperliche Gesten der Kondolenz und Anteilnahme verzichtet werden, d. h. keine Umarmungen, Küsse, Händeschütteln – es gilt auch auf dem Friedhof die 1,5-Meter-Abstandsregelung.
Soweit die technischen Voraussetzungen da sind, kann die Trauerfeier über das Internet online übertragen werden. Größere Trauer-/Gedenkfeiern sind erst nach der Corona-Krise wieder möglich. Hier kann auch ein Video der Trauerfeier gezeigt werden.

Systemrelevanz des Bestatterhandwerks 

Bisher bewerten nur einige Bundesländer das Bestatterhandwerk als systemrelevant. Die meisten Bundesländer sehen zwar den wichtigen Berufsstand, ohne aber die notwendige Systemrelevanz zu bejahen. „Das Bestatterhandwerk muss zwingend bundesweit als systemrelevant behandelt werden“, fordert Stephan Neuser, Generalsekretär des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e.V. Aktuell können die dt. Bestattungsunternehmen keine bzw. nicht ausreichend Desinfektionsmittel, Mund-Nasen-Schutz, Schutzbrillen und Einweg-Infektionshandschuhe käuflich erwerben. Somit stehen schon jetzt für den täglichen Gebrauch (d.h. für die Versorgung der „regulären“ ca. 925.000 Sterbefälle in Deutschland pro Jahr) und für den Fall, dass es zu einem Anstieg der Sterbefälle aufgrund von SARS-CoV- 2 kommt, nicht ausreichend Materialien zur Verfügung. Diese sind aber nötig, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Handwerks und deren Angehörige zu schützen, damit auch weiterhin alle Verstorbenen würdevoll bestattet werden können.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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