Bei Blechschäden richtig handeln
Eine kleine Beule beim Ausparken oder größere Blechschäden durch einen Auffahrunfall
– sobald es im Straßenverkehr kracht, müssen die Beteiligten besonnen vorgehen. Denn wer sich vom Unfallort unerlaubt entfernt, macht sich strafbar. Doch was tun, wenn etwa ein parkendes Auto angefahren wurde und der Besitzer sich nicht finden lässt? Reicht der Zettel an der Windschutzscheibe, um straffrei weiterzufahren? „Nein, weil zunächst eine sogenannte Wartepflicht besteht“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Abhängig von äußeren Umständen wie Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls sollte der Verursacher mindestens 30 Minuten am Unfallort verbleiben. Kommt niemand, darf er weiterfahren, nachdem er den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet hat. Am besten mit Angabe von Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe sowie Standort des beschädigten Fahrzeugs.“ (txn-p)
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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