Bei Blechschäden richtig handeln

Foto: Andrey Popov/Fotolia
2Bilder

Eine kleine Beule beim Ausparken oder größere Blechschäden durch einen Auffahrunfall

– sobald es im Straßenverkehr kracht, müssen die Beteiligten besonnen vorgehen. Denn wer sich vom Unfallort unerlaubt entfernt, macht sich strafbar. Doch was tun, wenn etwa ein parkendes Auto angefahren wurde und der Besitzer sich nicht finden lässt? Reicht der Zettel an der Windschutzscheibe, um straffrei weiterzufahren? „Nein, weil zunächst eine sogenannte Wartepflicht besteht“, weiß Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Abhängig von äußeren Umständen wie Tageszeit, Ort und Schwere des Unfalls sollte der Verursacher mindestens 30 Minuten am Unfallort verbleiben. Kommt niemand, darf er weiterfahren, nachdem er den Unfall der nächsten Polizeidienststelle gemeldet hat. Am besten mit Angabe von Kennzeichen, Marke, Typ und Farbe sowie Standort des beschädigten Fahrzeugs.“ (txn-p)

Foto: Andrey Popov/Fotolia
Foto: Andrey Popov/Fotolia
Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Aktuelle Sonderthemen

Weihnachtsmärkte im Kraichgau

Diese Woche mit dem Weihnachtsmarkt auf dem Rotenbergerhof in Ruit

Jetzt Leserreporter werden
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.