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Fahrerflucht

Wer nach einem verursachten Unfall weiterfährt, macht sich der Fahrerflucht strafbar. Betroffene haben 24 Stunden Zeit, um sich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden und damit ihre Strafe zu mildern. Foto: auremar/Fotolia/Itzehoer
  • Wer nach einem verursachten Unfall weiterfährt, macht sich der Fahrerflucht strafbar. Betroffene haben 24 Stunden Zeit, um sich bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle zu melden und damit ihre Strafe zu mildern. Foto: auremar/Fotolia/Itzehoer
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Wer weiterfährt, macht sich strafbar

txn. Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall, geht der Puls bei allen Beteiligten in die Höhe. Manche geraten sogar in Panik und fahren im Affekt weiter, da sie die Konsequenzen fürchten. Dabei vergessen sie, dass Fahrerflucht in Deutschland, unabhängig von der Schwere des Unfalls, strafbar ist. „Wird dem Unfallverursacher erst nach der Flucht bewusst, was er getan hat, sollte er sich innerhalb der nächsten 24 Stunden bei einer Polizeidienststelle melden“, rät Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. „Dort schildert er die Gegebenheiten, hinterlässt seine Anschrift und außerdem Unfallort und Kennzeichen seines Fahrzeugs.“ Übrigens: Hält sich der Unfallverursacher an diese 24-Stunden-Frist, wirkt sich das, trotz Fahrerflucht, strafmildernd aus. Viele wissen noch immer nicht, dass die Flucht vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist und mit einer Geldstrafe, dem Entzug des Führerscheins oder, je nach Schwere des Unfalls, mit einer Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren geahndet wird.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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