Anzeige

Darauf sollten Sie achten!
Krankenkassenwechsel

Foto: kupicoo/gettyimages.com/UPD/akz-o
3Bilder

(akz-o) Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, darf seine Krankenkasse frei wählen. Welche Aspekte sie dabei beachten sollten und welcher Punkt häufig vergessen wird, erläutert Heike Morris, juristische Leiterin der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).

Zusatzbeiträge und freiwillige Leistungen

Die Höhe des Zusatzbeitrags ist für viele Versicherte eines der wichtigsten Kriterien, wenn es um die Wahl der Krankenkasse geht. Diesen Betrag können die Kassen selbst bestimmen: „Wenn die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder den Zusatzbeitragssatz erhöht, haben Versicherte übrigens ein Sonderkündigungsrecht“, erklärt Heike Morris. Sie haben Fragen zum Wechsel der Krankenkasse? Die Unabhängige Patientenberatung (UPD) berät Sie kostenfrei und neutral unter der Telefonnummer 0800 011 77 22 oder unter www.patientenberatung.de.
Doch die Höhe des Beitrags sollte bei der Wahl der Krankenkasse nicht allein ausschlaggebend sein. Versicherte sollten ebenso die angebotenen freiwilligen Leistungen und Wahltarife vergleichen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinausgehen. „Einige Kassen bieten zum Beispiel spezielle Bonusprogramme an oder übernehmen die Kosten für alternative Heilmethoden.“ Auch die Service-Angebote fallen unterschiedlich aus. „Wer Wert auf persönliche Beratung legt, sollte eine Kasse mit einem dichten Netz an Geschäftsstellen wählen“, sagt Heike Morris.

Anträge und Widersprüche

Einen weiteren Faktor, der bei der Wahl der Krankenkasse berücksichtigt werden sollte, haben manche Versicherten dagegen nicht im Blick: die Offenheit, mit der Krankenkassen über ihren Umgang mit Anträgen, Widersprüchen und Beschwerden ihrer Mitglieder aufklären. „Für Außenstehende ist in der Regel nicht sichtbar, wie hoch beispielsweise die Quote der bewilligten und abgelehnten Anträge bei den einzelnen Kassen ausfällt“, sagt Heike Morris. Grundsätzlich sind die Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, diese Zahlen öffentlich zugänglich zu machen. Allerdings: Einzelne Kassen stellen die Statistiken freiwillig zur Verfügung. „Dies kann für eine Kasse sprechen. Denn so können Versicherte sich ein besseres Bild von der Qualität der Versorgung machen.“

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

2 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Aktuelle Sonderthemen

Weihnachtsmärkte im Kraichgau

Diese Woche mit dem Weihnachtsmarkt auf dem Rotenbergerhof in Ruit

Jetzt Leserreporter werden
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.