Pfefferspray: Erlaubt oder nicht?
Pfefferspray zur Notwehr und Nothilfe erlaubt
Die Vorfälle in der Silvesternacht in mehreren deutschen Städten haben viele schockiert – und verängstigt. Nicht nur Frauen haben das Bedürfnis, sich besser zu schützen. Pfefferspray findet daher derzeit reißenden Absatz.
Pfefferspray „nur zur Tierabwehr“ darf mitgeführt werden
Pfeffersprays sind in Deutschland in speziellen Waffengeschäften und Online-Shops erhältlich. Das Spray muss ein Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) enthalten. Wenn das Spray mit der Aufschrift „nur zur Tierabwehr“ versehen ist, kann es ohne Altersbeschränkung gekauft und mitgeführt werden. Es fällt nicht unter das Waffengesetz. Fehlt dieser Aufdruck, dann fällt das Pfefferspray in Deutschland unter das Waffengesetz und darf damit nicht ohne Weiteres mitgenommen werden.
Nur zur Notwehr und Nothilfe erlaubt
Auch die Pfeffersprays „zur Tierabwehr“ sind ausschließlich zur Notwehr – wenn man selbst von Mensch oder Tier angegriffen wird – oder Nothilfe – wenn man jemand anderem hilft – erlaubt. Niemals darf ein Pfefferspray zum Angriff verwendet werden.
Keine Notwehrsituation: Einsatz von Pfefferspray ist gefährliche Körperverletzung
Der Einsatz von Pfefferspray erfüllt immer den Tatbestand einer gefährlichen Körperverletzung. Wer es einsetzt, ohne in Gefahr gewesen zu sein, macht sich strafbar. Das Problem: Im Nachhinein ist oft nicht zweifelsfrei festzustellen, ob man aus Notwehr gehandelt hat oder nicht. Die Polizei hält nichts vom Pfefferspray in der Handtasche. Pfeffersprays sind selten griffbereit. Den Umgang mit dem Spray muss man üben wie mit anderen Waffen auch, um sie sicher einsetzen zu können. Bei leichtem Gegenwind besteht die Gefahr, dass sich Sprühnebel in die eigenen Augen verirrt. Außerdem kann eine Situation eskalieren, wenn eine Waffe gezückt wird - sei es auch nur die kleine Sprühdose. Pfefferspray, das man legal mit sich führen darf, wirkt sich positiv auf das eigene Sicherheitsgefühl aus. Und wer sich sicherer fühlt, tritt selbstbewusster auf, was potenzielle Angreifer ebenfalls abschrecken kann.
Quelle: Rechtsanwältin Anja Riedle, Rechtsanwalt und Mediator Angelo Li Puma
Autor:Kraichgau News Ratgeber aus Bretten |
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