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Mit Sicherheit Steuern sparen
Versicherungen und Altersvorsorge: Beim Fiskus Geld zurückholen

Mit Versicherungen Steuern sparen: Die Freude ist groß, wenn das Finanzamt Geld zurückzahlt. Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Adobe Stock/Antonio Guillem
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  • Mit Versicherungen Steuern sparen: Die Freude ist groß, wenn das Finanzamt Geld zurückzahlt. Foto: djd/Nürnberger Versicherung/Adobe Stock/Antonio Guillem
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(djd). Es ist eine schöne Stange Geld, die Arbeitnehmer und Selbstständige jährlich durch die Lohn- und Einkommensteuer an Vater Staat zahlen. Da lohnt es schon, wenn man den einen oder anderen Kniff kennt, mit dem sich die Steuerlast reduzieren lässt. Einige Möglichkeiten bieten dabei die Beiträge für bestimmte Versicherungen sowie das Geld, das man in die Altersvorsorge investiert. So können beispielsweise die Kosten für die Privathaftpflicht als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Autofahrer und Hundehalter können sich darüber freuen, dass dies auch für die Kfz- und die Hundehalterhaftpflichtversicherung gilt.

Risikolebensversicherungen

Eine besondere Rolle in Steuerfragen spielt auch die Risikolebensversicherung. Hier können die Beiträge ebenfalls als Sonderausgaben die Steuerschuld senken. Außerdem sollte man beim Abschluss der Police genau darauf achten, wer die Leistung im Todesfall erhält. Diese Person muss nämlich Erbschaftssteuer auf den Ertragsanteil der Auszahlung bezahlen. "Für Ehepartner sowie Kinder gibt es zwar Freibeträge in Höhe von 500.000 beziehungsweise 400.000 Euro", sagt Dr. Michael Martin von der Nürnberger, "doch wenn unverheiratete Partner die Begünstigten sind, reduziert sich der Freibetrag je nach Steuerklasse auf 20.000 Euro." Der Experte verrät jedoch einen Trick, um diese Zahlung an den Fiskus zu umgehen: Ist der Begünstigte auch der Versicherungsnehmer, also der Vertragspartner der Versicherung, muss er keine Steuern zahlen. Der Begünstigte muss dann statt seines eigenen Lebens nur das seines Partners versichern.

Fürs Alter vorsorgen und Steuern sparen

Als Altersvorsorgeaufwendungen können gesetzliche und private Rentenversicherungen wie die Rürup-Rente berücksichtigt werden, wozu es auf www.nuernberger.de weitere Infos gibt. Für 2019 können 88 Prozent des Jahresbeitrags abgesetzt werden, im Jahr 2025 dann 100 Prozent. Für 2019 gilt aber die Höchstgrenze von maximal 24.305 Euro. Verheiratete können das Doppelte absetzen. Eine besondere Rolle spielen Riester-Verträge, bei denen jährlich Beiträge bis zur Höchstgrenze von 2.100 Euro inklusive der staatlichen Zulage geltend gemacht werden können.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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