Auszeit für Angehörige
Was ist ein ambulanter Pflegedienst?

Foto: Kzenon - stock.adobe.com

Sie helfen beim Anziehen, Duschen und im Haushalt: Ambulante Pflegedienste machen es möglich, dass auch Menschen, die regelmäßig Hilfe im Alltag brauchen, zu Hause bleiben können. Es gibt private Anbieter und Angebote der Wohlfahrtsverbände.

Das Wichtigste in Kürze:
• Die Pflegeversicherung zahlt nur für zugelassene Pflegedienste.
• Pflegedienste übernehmen pflegerische Aufgaben, bieten Betreuungsleistungen und helfen bei der Haushaltsführung.
• Sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, erbringt ein ambulanter Pflegedienst auch häusliche Krankenpflege als Leistung der Krankenversicherung.
• Die Pflegekassen und Pflegestützpunkte informieren über Pflegedienste in ihrer Nähe.

Was ist ein ambulanter Pflegedienst?
Pflegedienste gibt es unter den verschiedensten Bezeichnungen: Sie heißen beispielsweise „Sozialstation“, „Pflegeteam“ oder „Zuhause bleiben GmbH“. Voraussetzung für die Zulassung als ambulanter Pflegedienst durch die Pflegekasse ist eine ausgebildete Pflegefachkraft als verantwortliche Person, das heißt eine Krankenschwester, ein Krankenpfleger, eine Kinderkrankenschwester oder ein staatlich anerkannter Altenpfleger.

Neben der hauptberuflichen Pflegefachkraft (in Vollzeit) können auch Hauswirtschaftshelferinnen, Familienpflegehelfer, Pflegekräfte oder Pflegehilfskräfte bei einem ambulanten Pflegedienst tätig sein. Sie bieten Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Betreuung besser organisieren können. Sie kommen zu Pflegebedürftigen nach Hause und ermöglichen ein Leben in der gewohnten Umgebung. Darauf haben pflegebedürftige Versicherte einen gesetzlichen Anspruch.

Welche Aufgaben übernehmen die ambulanten Kräfte?
Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten können verschiedene Leistungen erbringen:
• Körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Hilfe beim Essen und Trinken, beim An- und Auskleiden, beim Toilettengang oder der Körperpflege.
• Pflegerische Betreuungsmaßnahmen wie gemeinsames Kochen, Begleitung zum Friedhof oder Unterstützung bei Hobby und Spiel.
• Hilfe bei der Haushaltsführung wie beispielsweise Wechsel der Bettwäsche oder Reinigung der Wohnung.
• Häusliche Krankenpflege (wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind) wie Wundversorgung oder Injektionen.
• Beratung bei pflegerischen Fragen oder Angelegenheiten wie Anschaffung von Hilfsmitteln oder Organisation von Krankenfahrten.
Die Pflegekassen oder die Pflegestützpunkte informieren über die zugelassenen Pflegedienste in Ihrer Nähe.

Wie haben sich Pflegedienste entwickelt?
Die häusliche Pflege ist entstanden aus den Sozialstationen der Kirchen und Wohlfahrtsverbände. Bevor dieser Bereich Teil der Krankenkassenleistung wurde, finanzierte er sich aus Mitteln der Kommunen und Bundesländer. Als eigenständigen Zweig der Sozialversicherung gibt es die Pflegeversicherung seit 1995. Mit dieser Änderung entstanden auch immer mehr private Pflegedienste. Seither steigt ihre Zahl stetig. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es 2019 421.550 Beschäftigte in 14.688 zugelassenen ambulanten Pflegediensten.

Quelle: www.pflegevertraege.de

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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