Inkontinenz: Hilfsmittel erleichtern den Alltag

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Was zahlt die Krankenkasse?

(spp-o) Es gibt zahlreiche Auslöser dafür, dass Betroffene ihre Blase oder den Darm nicht mehr eigenständig kontrollieren können. Moderne Inkontinenz-Hilfsmittel geben die Möglichkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Norbert Bertram, Director Health Insurance von Coloplast Deutschland, erklärt, unter welchen Voraussetzungen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. 1. Wann zahlt die Kasse? Der Anspruch auf Hilfsmittel ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn eine Erkrankung vorliegt, bei der der Patient nur durch den Einsatz Hilfsmitteln am täglichen Leben teilnehmen kann. 2. Wer ermitteltden täglichen Bedarf? Die Vertragspartner selbst. Wie hoch der individuelle Bedarf ist, wird in persönlichen Gesprächen geklärt. 3. Welche Wahlfreiheiten haben Patienten? Grundsätzlich dürfen nur Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen die Versorgung übernehmen. Eine Liste lässt sich bei der Kasse erfragen (www.coloplast.de).4. Muss der Patient etwas dazuzahlen? Der Patient zahlt pro Monat zehn Prozent des Lieferwertes zu, jedoch nur max. zehn Euro im Monat. Liegen die Zuzahlungen über zwei Prozent des Bruttoeinkommens pro Jahr, kann man sich davon befreien lassen. Bei chronisch Kranken liegt diese Grenze bei einem Prozent. 5. Was ist der Qualitätsaufschlag? Hin und wieder kommt es vor, dass ein Leistungsbringer den Patienten zur Zahlung auffordert und diesen mit dem Wunsch des Kunden nach einer höherwertigen Versorgung begründet. Dies ist jedoch häufig unzulässig.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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