FAQ: Brettener „Poetry Slam" 2018 im Stadtpark

Hier finden Sie alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Brettener Poetry Slam, den die Brettener Woche/Kraichgauer Bote zusammen mit der Stadt Bretten am 10. August 2018 im Stadtpark ausrichtet. Mehr zum Brettener Poetry Slam erfahren Sie auf unserer Themenseite.

1. Wer kann mitmachen?
Jeder, der Lust darauf hat, seine selbst geschriebenen Texte dem Publikum im Stadtpark vorzustellen. Minderjährige brauchen jedoch eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten.

2. Was gibt es zu gewinnen?
Zu gewinnen gibt es die Anerkennung des Publikums! Alle zugelassenen Teilnehmer erhalten zudem jeweils ein Startgeld in Höhe von 50 Euro.

3. Wie melde ich mich für den Poetry Slam an?
Ganz einfach: Schickt einfach eine E-Mail mit euren Kontaktdaten an redaktion@brettener-woche.de oder ruft an unter 07252/9396-10. Die Anzahl der Anmeldungen ist begrenzt auf zehn.

4. Bis wann muss ich mich anmelden?
Der Anmeldeschluss endet am Donnerstag, 26. Juli 2018.

5. Wovon muss der Text handeln?
Es gibt keine inhaltlichen Vorgaben für den Text. Ausgeschlossen sind aber selbstverständlich Texte, die gegen geltendes Recht verstoßen, pornografische, jugendgefährdende, ordnungswidrige, rassistische, gewaltverherrlichende, kommerzielle oder solche Inhalte enthalten, die die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen.

6. Wie lang dürfen die einzelnen Vorträge dauern?
Alle Slammer haben in den Vorrunden maximal acht Minuten Zeit, im Finale maximal zehn Minuten.

7. Wer entscheidet, welche zehn BewerberInnen am Poetry Slam teilnehmen dürfen?
Schnell sein lohnt sich! Denn sicher dabei ist, wer bis zum Anmeldeschluss am 26. Juli 2018 zu den ersten sieben BewerberInnen gehört. Über die verbleibenden drei Plätze entscheidet das Los.

8. Wieso muss man sich als PublikumsjurorIn vor der Veranstaltung anmelden?
Um einen fairen Wettbewerb für die SlammerInnen zu garantieren, ist es wichtig, dass die Jury die ganze Veranstaltung über anwesend ist und wirklich alle TeilnehmerInnen sieht. Wer als PublikumsjurorIn am Brettener Poetry Slam teilnehmen möchte, verpflichtet sich also, für den Zeitraum der gesamten Vorrunde dabei zu sein. Die Anmeldung zur Publikumsjury ist erst am 10. August ab 18 Uhr vor Ort möglich.

9. Wie läuft das Bewertungsverfahren in der Vorrunde ab?
Jede/r PublikumsjurorIn bewertet die einzelnen Auftritte in der Vorrunde mit Punkten von 0 bis 10. Wie bei Poetry Slams üblich, wird der höchste sowie der niedrigste Punktwert gestrichen und die restlichen Punkte zusammengezählt. Die drei KandidatInnen mit den meisten Punkten ziehen ins Finale ein.

10. Wie wird die Gewinnerin/der Gewinner gekürt?
Im Finale entscheidet das ganze Publikum über den Gewinner/die Gewinnerin. Dazu wird die Lautstärke des Applauses im Anschluss an den Auftritt gemessen.

Weitere Fragen

Ihr habt weitere Fragen zum Brettener Poetry Slam im Stadtpark? Schreibt uns einen Kommentar oder eine E-Mail an service@kraichgau.news.

Autor:

Havva Keskin aus Bretten

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