Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Wer sie bekommt, wie man sie bekommt und wofür man sie nutzen kann In Deutschland gibt es seit Mitte 2017 offiziell mehr als drei Millionen Pflegebedürftige – und allen diesen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 stehen die sog. „zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ zu. Seit 2017 erhalten pflegebedürftige Versicherte dafür von der Pflegekasse einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro. Obwohl diese Leistung so vielen zusteht, rufen viele Betroffene die Mittel nicht ab,...