Städtisches Klinikum Karlsruhe zu Vorwürfen
"Impfstatus hat keinerlei Einfluss auf Therapie- und Behandlungsentscheidung"

Anlässlich kursierender Gerüchter, wonach eine ungeimpfte Person aufgrund ihres negativen Impfstatus im Klinikum Karlsruhe nicht adäquat behandelt worden sei, nimmt die Geschäftsführung des Städtischen Klinikums Stellung und weist die erhobenen Vorwürfe ausdrücklich und vollumfänglich zurück. | Foto: Thaut Images - stock.adobe.com
  • Anlässlich kursierender Gerüchter, wonach eine ungeimpfte Person aufgrund ihres negativen Impfstatus im Klinikum Karlsruhe nicht adäquat behandelt worden sei, nimmt die Geschäftsführung des Städtischen Klinikums Stellung und weist die erhobenen Vorwürfe ausdrücklich und vollumfänglich zurück.
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Karlsruhe (kn) Anlässlich eines Videos und in diesem Zusammenhang seit dem vergangenen Wochenende in diversen Social-Media-Kanälen kursierender Gerüchte, wonach eine gegen Corona nicht geimpfte Person aufgrund ihres negativen Impfstatus im Klinikum Karlsruhe nicht adäquat behandelt worden sei, hat die Geschäftsführung des Städtischen Klinikums Stellung genommen und die Vorwürfe in einer Presseerklärung zurückgewiesen.

"Behauptungen sind unwahr"

Die Behauptungen seien nicht nur nicht im Gesamtkontext, sondern auch für sich genommen unwahr und "völlig aus dem konkreten Behandlungsgeschehen gerissen". Das Klinikum habe eine umfassende Behandlungspflicht gegenüber allen Patienten, die es in jedem Fall und unabhängig vom individuellen Impfstatus der behandlungsbedürftigen Personen grundsätzlich uneingeschränkt wahrnehme. "Die Geschäftsführung und der interne Krisenstab sind seit Wochen tagtäglich damit beschäftigt, eine bestmögliche Versorgung aller behandlungsbedürftigen Personen – sowohl geimpft wie nicht geimpft – sicherzustellen", heißt es in der Mitteilung. Jede Behandlungs- und Therapieentscheidung werde individuell auf Grundlage der jeweiligen medizinischen Indikation getroffen und in Absprache mit dem betreffenden Patienten beziehungsweise mit den entsprechend legitimierten Angehörigen entsprechend der ärztlichen Heilkunst umgesetzt.

Grenzen der Behandlungspflicht, wenn Patienten Behandlungsmaßnahmen ablehnen

Zu berücksichtigen seien allerdings auch die Grenzen der ärztlichen Behandlungspflicht, wenn einwilligungsfähige Patienten im Einzelfall indizierte Therapie- und Behandlungsmaßnahmen in Kenntnis der medizinischen Faktenlage oder aufgrund fehlender Krankheitseinsicht ausdrücklich ablehnten. Halte der Arzt eine Maßnahme in der konkreten Situation mit Blick auf das mit dem Patienten gemeinsam festgelegte Ziel für indiziert, obliege es dem Patienten zu bestimmen, ob und wie er behandelt werden wolle, so das Klinikum. Lehne ein Patient beispielsweise eine angebotene lebenserhaltende Maßnahme ab, dürfe der Arzt diese Maßnahme nicht durchführen, wenn im konkreten Falle keine Hinweise auf einen die freie Willensbildung ausschließenden Zustand vorliegen würden.

In Einzelfällen würden Patienten aus präventiven Gründen auf einer Matratze versorgt

Der Vorwurf, dass Patienten nicht wie üblicherweise im Klinikbett versorgt würden, sei ebenfalls differenziert zu betrachten. So könne es in sehr seltenen Einzelfällen aus präventiven Gründen "zur Unfallvermeidung und Sturzprophylaxe" erforderlich sein, Patienten auf einer Matratze auf dem Boden zu versorgen, um Verletzungen vorzubeugen. "Dies insbesondere, um weiter einschneidende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Fixierung, zu vermeiden", betont das Klinikum in seiner Erklärung.

Klinikum hat Strafanzeige erstattet

Im Hinblick auf die "unberechtigten Vorwürfe" habe das Klinikum bereits Strafanzeige erstattet und prüfe derzeit mögliche weitere rechtliche Schritte. Es seien entgegen jeglicher Faktenlage "unwahre Tatsachen behauptet worden, die auch im mutmaßlichen wohlverstandenen Interesse des Verstorbenen als verleumderisch bezeichnet werden können".

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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