Auch in Bretten und Bruchsal
Notfallplan für ärztlichen Bereitschaftsdienst läuft an

Nach einer weitreichenden Entscheidung des Bundessozialgerichts läuft im Südwesten ein Notfallplan für den ärztlichen Bereitschaftsdienst an. | Foto: Patrick Seeger/dpa/Archivbild
  • Nach einer weitreichenden Entscheidung des Bundessozialgerichts läuft im Südwesten ein Notfallplan für den ärztlichen Bereitschaftsdienst an.
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Stuttgart (dpa/lsw/red) Nach einer weitreichenden Entscheidung des Bundessozialgerichts läuft im Südwesten ein Notfallplan für den ärztlichen Bereitschaftsdienst an. Die Menschen im Land müssen sich in nächster Zeit voraussichtlich auf längere Wartezeiten und vollere Praxen einstellen - insbesondere am Wochenende und außerhalb der Sprechzeiten. Wie lange die Notfallmaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW) gelten sollen, war zunächst nicht bekannt.

Geschlossene Notfallpraxen und verkürzte Öffnungszeiten

Geschlossen bleiben von Mittwoch an demzufolge die Notfallpraxen in Geislingen, Buchen, Schorndorf, Möckmühl, Künzelsau, Bad Säckingen, Schopfheim sowie in Kirrlach, einem Stadtteil von Waghäusel. Zudem kommt es zu Einschränkungen in Mühlacker, Bietigheim-Bissingen, Rastatt, Singen, Herrenberg und Villingen-Schwenningen. Dort machen die Notfallpraxen unter der Woche gar nicht mehr oder nur noch teilweise auf, sondern konzentrieren sich auf das Wochenende und Feiertage. Darüber hinaus gelten in vielen weiteren der 115 Notfallpraxen im Land nun verkürzte Öffnungszeiten.

Öffnungszeiten Notfallpraxen Bretten und Bruchsal

In der Rechbergklinik in Bretten sind die Öffnungszeiten der Notfallpraxis nun montags, dienstags, donnerstags und  freitags von 19 bis 22 Uhr, mittwochs von 13 bis 22 Uhr und am Wochenende und am Feiertag von 10 bis 16 Uhr. Die Notfallpraxis in der Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal ist künftig folgendermaßen geöffnet: Montags, dienstags, donnerstags und freitags von 19 bis 22 Uhr, mittwochs von 13 bis 22 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen von 10 bis 22 Uhr. 

Poolärzte beenden Tätigkeit

Hintergrund der Maßnahmen ist ein Urteil des Bundessozialgerichts. Die Kasseler Richter hatten am Dienstag entschieden, dass ein Zahnarzt sozialversichert werden muss, wenn er als sogenannter Poolarzt einem von der Vereinigung organisierten Notdienst nachkommt. Die KVBW kündigte nach der Entscheidung daher an, mit «sofortiger Wirkung die Tätigkeit der Poolärztinnen und Poolärzte» zu beenden. Das bestehende System könne in der bisherigen Form nicht weitergeführt werden.

Poolärzte hatten niedergelassene Ärzte entlastet

Vor dem Urteil haben laut KVBW rund 3.000 Poolärzte etwa 40 Prozent der Dienste in den Notfallpraxen und der medizinisch erforderlichen Hausbesuche übernommen - und so die niedergelassenen Ärzte entlastet. Ihr Wegfall könne nicht schnell kompensiert werden. Der Notdienst soll weiter sichergestellt sein - aber nicht im bisherigen Umfang.

Nicht betroffen sind unter anderem Kindernotfallpraxen

Nicht betroffen von den Maßnahmen sind gebietsärztlich organisierte Dienste wie der augenärztliche und der HNO-Notfalldienst. Auch die Kindernotfallpraxen bleiben bestehen. Der Rettungsdienst und die Notaufnahmen sind ebenfalls nicht betroffen. Mehrere Verbände hatten zuletzt aber befürchtet, dass nun mehr Menschen in die Notaufnahmen gehen werden - auch ohne triftigen Grund.

Wie es weitergeht, ist noch offen

Die künftige Struktur des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Land war zunächst offen. «Das werden wir erst entscheiden, wenn uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt und wir alle Details kennen», hatte KVBW-Vorständin Doris Reinhardt am Dienstag mitgeteilt.

Die aktuellen Informationen zu den Notfallpraxen finden Sie hier:  https://www.kvbawue.de/patienten/praxissuche/notfallpraxis-finden.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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