Waffen von Studienkredit gekauft
Waffenhändler im Visier nach Amoklauf an Uni Heidelberg
Heidelberg (dpa) Der Schütze beim Amoklauf an der Universität Heidelberg mit einer Toten und mehreren Verletzten (wir berichteten) hat sich womöglich mit seiner Tat für eine vermeintlich erlittene Kränkung rächen wollen. Mit völliger Sicherheit lasse sich das Motiv aber nicht klären, teilten Staatsanwaltschaft Heidelberg und Polizei zum Abschluss des Todesermittlungsverfahrens wegen der Amoktat am 24. Januar mit. Bis zuletzt hätten sich keine belastbaren Anhaltspunkte für ein politisches, namentlich rechtsradikales Tatmotiv des 18-Jährigen ergeben. Nach den tödlichen Schüssen auf eine 23-jährige Studentin hatte dieser sich selbst erschossen.
Acht Studierende wurden verletzt
Es wurden auch acht weitere Studierende verletzt - mehr als die bislang bekannten drei Verletzten. Durch ein Projektil wurden nur die im Krankenhaus ihren Verletzungen erlegene junge Frau sowie ein anderer überlebender Student getroffen. Die anderen wurden indirekt durch Holzsplitter, die sich von Schüssen in die Einrichtung gelöst hatten, und durch später gemeldete Knalltraumata verletzt. Zu keinem der rund 30 Studierenden im Hörsaal hatte der Einzelgänger eine persönliche Beziehung. Die Tat hatte der Studienanfänger seit Dezember 2021 geplant, wie die Behörden am Donnerstag, 17. März, mitteilten.
Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung gegen Waffenhändler
Zugleich gaben die Ermittler bekannt, dass sie einen strafrechtlichen Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung sehen gegen den Inhaber des Wiener Waffengeschäftes und seinen Mitarbeiter, der den Täter bedient hatte. Deshalb seien förmliche Ermittlungsverfahren gegen diese beiden in Österreich wohnhaften Menschen eingeleitet worden. Von ihnen stammten die zwei Langwaffen, die der Student ohne Mittäter oder Mitwisser zu seiner Tat mitgebracht hatte. Eine weitere von einem Privatmann erworbene Waffe hatte er in Wien gelassen.
"Abkühlphase" nicht eingehalten
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft wurde die "Abkühlphase" nicht beziehungsweise nur unvollständig eingehalten: Nach österreichischem Recht müssen drei Tage zwischen dem Abschluss des Kaufvertrages über die Waffe und deren Übergabe an den Käufer liegen. Das österreichische Waffenrecht sieht allerdings keine Sanktion im Falle eines solchen Verstoßes vor. "Bei korrekter Einhaltung der Abkühlphase wäre der Täter zum Tatzeitpunkt noch nicht im Besitz der beiden Waffen gewesen und hätte die Amoktat - jedenfalls zur gegebenen Zeit und in der gegebenen Art und Weise - nicht ausführen können", heißt es in der Mitteilung der Behörden.
Waffen von Studienkredit gekauft
Die Waffen kaufte der Mann, wie seine Opfer Student der Biowissenschaften, von einem Studienkredit von 7.500 Euro. Er gab sich als angehender Jäger aus. Der junge Mann befasste sich nach Angaben der Anklagebehörde auch mit Videospielen des Typs Egoshooter. In den Monaten vor der Tat fertigte er demnach zunehmend Screenshots aus seinen Videospielen an, die realistisch aussehende getötete Menschen zeigen. Auch beim Amoklauf von Winnenden hatte der Schütze brutale Computerspiele gespielt.
Heidelberger Schütze litt unter Persönlichkeitsstörung
Der Heidelberger Schütze, der zwischen 2018 und 2020 ambulant und stationär psychiatrisch behandelt wurde, litt nach Erkenntnissen eines Experten unter einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung. Diese kann demnach mit Hass gegen sich selbst sowie einem sich hieraus entwickelnden Hass gegen beliebige andere Menschen einhergehen.
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Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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