Verstoß gegen das Arzneimittelrecht
Zoll: Schönheitsmittel aus Schneckensekret
Pforzheim (dpa/lsw) Zollbeamte aus Pforzheim haben ein Paket beschlagnahmt, in dem sich Ampullen mit einem vermeintlichen Schönheitsmittel aus Schneckensekret und Kaviar-Extrakt befanden. Die Präparate mit den besonderen Inhaltsstoffen wurden als Arzneimittel eingestuft, wie das Hauptzollamt in Karlsruhe am Freitag mitteilte. Die Empfängerin aus dem Enzkreis hatte die Ampullen, die ihr aus der Ukraine zugeschickt worden waren, vermutlich weiterverkaufen wollen. Gegen sie werde nun wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelrecht ermittelt.
Verstoß gegen das Arzneimittelrecht
Privatpersonen in Deutschland dürfen keine Arzneimittel aus dem Ausland per Post erhalten, hieß es in der Mitteilung. «Auch Präparate, die möglicherweise im Ausland frei gehandelt werden, wie zum Beispiel Nahrungsergänzungsmittel, Vitaminpräparate oder rein pflanzliche Naturheilmittel» könnten als Arzneimittel gelten und die Bestellung daher verboten sein.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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