Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht
Coronavirus-Einreiseverordnung

Foto: j-mel / stock.adobe.com

Region (kn) Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 führt die Regelungen der ursprünglichen Coronavirus-Einreiseverordnung, der Coronavirus-Schutzverordnung und der Musterquarantäneverordnung zusammen.

Bundesweit einheitlich

Damit regelt sie bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten. Auf der entsprechenden Website des Bundesgesundheitsministeriums finden sich alle Aktualisierungen und die jetzt gültigen Regelungen.

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Kraichgau News aus Bretten

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