Esslingen geht mit gutem Beispiel voran
Gelbe Bänder an Obstbäumen laden zum Pflücken ein

Esslingen (dpa/lsw)   Mancher Spaziergänger im Landkreis Esslingen wundert sich derzeit über gelbe Bänder an Obstbäumen. Andere gehen direkt mit Eimern und Tüten auf Streuobstwiesen, um reife Äpfel oder Birnen von den unteren Zweigen zu holen oder vom Boden zu lesen. Sie tun dies mit gutem Gewissen. Denn mit dem gelben Band am Stamm hat der Besitzer der Bäume die Erlaubnis zum Pflücken gegeben.

"Zu gut für die Tonne!"

Jens Häußler ist im Landratsamt Esslingen für die Aktion verantwortlich. In diesem Jahr ist sie mit dem Bundespreis «Zu gut für die Tonne!» ausgezeichnet worden. Der Obstbauberater besorgt die biologisch abbaubaren Absperrbänder aus der Forstwirtschaft und verteilt sie an die Städte und Gemeinden des Landkreises. Die Besitzer der Baumwiesen können sich die Bänder bei den Rathäusern besorgen.

Bis zu zwei Tonnen Obst gerettet

Der Kreis Esslingen hat nach Angaben des Landratsamts mit 9600 Hektar Deutschlands größte Streuobstfläche. Die ist mit geschätzt 768 000 Obstbäumen gut bestückt. Häußler beobachtet, dass «der Altersdurchschnitt der Gütlesbesitzer steigt. Es fällt vielen zunehmend schwer, ihre Bäume zu pflegen oder abzuernten.» Das private Pflücken sei eine Entlastung. Er schätzt, dass 2019 bis zu zwei Tonnen Obst auf diese Weise vor dem Verrotten gerettet wurden. Die Ernte der späten Sorten geht noch bis Ende Oktober.

Mundraub schon seit 1975 nicht mehr straffrei

Doch nicht alle Baumwiesen-Eigentümer schätzen die gelben Bänder. Ursula Kerner betreibt in Dettingen unter Teck mit ihrem Mann eine Destillerie, in der die Früchte von eigenen Flächen verarbeitet werden. Wer von den gelben Bändern auf die Baumwiesen gelockt werde, sagt sie, bediene sich gerne mal an den besseren Früchten in den angrenzenden Plantagen, die ordentlich gepflegt würden. «Jeder kommt nur mit einem Eimer. Aber das läppert sich», sagt sie. Das Wort vom Mundraub, der straflos bleibe, stecke wohl noch in vielen Köpfen, vermutet sie.
Seit 1975 gibt es den Mundraub strafrechtlich nicht mehr. Bereits ein gepflückter Apfel ist nach dem Paragraf 242 Strafgesetzbuch ein Diebstahl. Werden Dinge von geringem Wert gestohlen - die Grenze liegt bei 50 Euro - wird die Polizei nur aktiv, wenn ein Strafantrag vorliegt. Ursula Kerner wäre es - wie auch anderen Betrieben - lieber, interessierte Pflücker würden wie früher bei den Besitzern um Erlaubnis fragen.

Autor:

Katrin Gerweck aus Bretten

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