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Guter Schutz fürs Zweirad
Ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike sollte richtig versichert sein

Auch abgeschlossene Fahrräder sind nicht immer versichert. Manche Verträge enthalten eine sogenannte Nachtklausel: Wird das Rad zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen, gibt es kein Geld. Es lohnt sich also, auf das Kleingedruckte zu achten. | Foto: Gautierbzh/BarmeniaGothaer
  • Auch abgeschlossene Fahrräder sind nicht immer versichert. Manche Verträge enthalten eine sogenannte Nachtklausel: Wird das Rad zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen, gibt es kein Geld. Es lohnt sich also, auf das Kleingedruckte zu achten.
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Region (txn). Ob Gravelbike, Trekkingrad oder E-Bike – hochwertige Fahrräder kosten oft mehrere Tausend Euro. Kommt es dann zu einem Diebstahl, Unfall oder Vandalismus kann es richtig teuer werden. Deswegen ist es wichtig, die wertvollen Drahtesel richtig zu versichern.

Einige Hausratversicherungen decken auch einen Fahrraddiebstahl ab – etwa, wenn das Rad aus der Wohnung oder einem abgeschlossenen Keller gestohlen wird. Eine spezielle Fahrradversicherung schützt auch unterwegs, falls das Bike zum Beispiel vor einem Café oder am Bahnhof gestohlen wird. Auch Einzelteile wie Sattel, Beleuchtung oder der teure Akku eines E-Bikes sollten mitversichert sein.

„Es lohnt sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen“, rät Lorenzo Attardo von der Barmenia Versicherung. „Wichtig ist zum Beispiel, dass der Schutz rund um die Uhr gilt und nicht durch eine sogenannte Nachtklausel eingeschränkt wird. Diese besagt, dass Fahrräder, die zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen werden, nicht versichert sind – selbst, wenn sie abgeschlossen waren. Wer sein Rad oft nachts nutzt oder abstellt, sollte gezielt nach Versicherungstarifen ohne diese Einschränkung suchen.“

Kasko übernimmt Schäden durch Stürze

Für hochwertige Fahrräder und E-Bikes kann zudem eine Kaskoversicherung sinnvoll sein. Sie übernimmt Schäden durch Stürze, Unfälle oder Vandalismus. Bei manchen Anbietern gilt der Schutz sogar weltweit – ideal für Reiseradler.

Normale E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h gelten rechtlich als Fahrräder und sind nicht versicherungspflichtig. S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, brauchen dagegen eine Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen, das jährlich Anfang März erneuert wird – vergleichbar mit Mofas. Ohne gültiges Kennzeichen darf ein S-Pedelec nicht auf öffentlichen Straßen fahren.

Wer ein teures Rad fährt, sollte sich beispielsweise im Internet unter www.barmenia.de beraten lassen, um die beste Lösung zu finden.

Autor:

Kraichgau News Ratgeber aus Bretten

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