Hinweis des Amtes für Abfallwirtschaft
Änderungen für Abfallgebühren bis 9. Februar melden

Foto: ©  tommoh29 - stock.adobe.com

Region (enz) „Haben Sie im vergangenen Jahr Nachwuchs bekommen oder ist Ihr Kind ausgezogen, um in einer anderen Stadt ein Studium zu beginnen?“ Solche und ähnliche Änderungen in der Haushaltsgröße haben Auswirkungen auf die Abfallgebühren. „Bitte melden Sie uns alle Änderungen bei der Anzahl der Personen und der Haushalte bis zum 9. Februar, dann können wir sie noch im aktuellen Gebührenbescheid berücksichtigen“, sagt Alexander Pfeiffer, Leiter des Amtes für Abfallwirtschaft. Die Bescheide sollen am 21. März an die Haushalte verschickt werden.
Der Müllgebührenbescheid setzt sich aus der Endabrechnung der tatsächlichen Gebühren für 2022 und einer Vorausberechnung für 2023 zusammen. Die Gebühren selbst bestehen zum einen aus einem Jahresbetrag, der sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt richtet, und zum anderen aus dem Leerungsbetrag, der wiederum abhängig ist von der Art der Mülltonnen und der Anzahl der Leerungen. Die Zahl der Personen im Jahre 2022 und die Zahl der Leerungen der Rest- und Bioabfall-Tonnen bilden dabei die Basis für die Vorausberechnung des laufenden Jahres.

Auch formlose Schreiben, Fax und E-Mail sind möglich

„Haben wir alle Änderungen für 2022 zum Stichtag erfasst, braucht es keine Änderungsbescheide, denn die vorausberechneten Gebühren beruhen dann ja bereits auf den aktuellen Daten“, weist Alexander Pfeiffer auf die beiderseitigen Vorteile hin. Änderungen können mit einem eigens entwickelten Formular gemeldet werden, der auf allen Rathäusern im Enzkreis vorhanden ist. Außerdem steht ein Vordruck im Internet unter www.enzkreis.de unter Formulare zur Verfügung. Auch formlose Schreiben, Fax und E-Mail sind möglich. „Bitte geben Sie in jedem Fall immer Ihr Buchungszeichen vom letzten Abfallgebührenbescheid an. Nur so ist eine fehlerfreie Zuordnung und Bearbeitung möglich“, betont Pfeiffer.

Die Abfallgebührenveranlagung ist erreichbar unter Landratsamt Enzkreis, Postfach 10 10 80, 75110 Pforzheim, Fax 07231 308-9446 und E-Mail abfallwirtschaft@enzkreis.de. Für Auskünfte zum Abfallsystem im Enzkreis steht auch die Abfallberatung unter Telefon 07231 354838 zur Verfügung.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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