Weidel: "Ungerechtfertigt und reiner Willkürakt"
AfD Baden-Württemberg wird vom Verfassungsschutz beobachtet

Foto: Innenministerium Baden-Württemberg

Region (kn/dpa/lsw))Die Alternative für Deutschland (AfD) in Baden-Württemberg wird künftig vom baden-württembergischen Verfassungsschutz beobachtet, da sie unter dem Verdacht steht, rechtsextremistische Bestrebung zu verfolgen. Das hat das Innenministerium in einer Pressemitteilung erklärt. "Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg wird den Landesverband der Alternative für Deutschland in Baden-Württemberg fortan beobachten. Das Landesamt bearbeitet den AfD-Landesverband im Phänomenbereich Rechtsextremismus nun als Beobachtungsobjekt – als Verdachtsfall. Es liegen tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht begründen, dass die AfD eine rechtsextremistische Bestrebung ist, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet", gab Innenminister Thomas Strobl bekannt.

Bundesentscheidung zur AfD-Einschätzung wegweisend

Hintergrund dieser Entscheidung des Landesamts für Verfassungsschutz ist die gerichtlich bestätigte Erhebung der Gesamtpartei der AfD zum Beobachtungsobjekt durch das Bundesamt für Verfassungsschutz im März 2021. Diese hat laut Strobl auch Auswirkungen auf die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg: "Der baden-württembergische AfD-Landesverband kann nicht isoliert vom Bundesverband der Partei betrachtet werden", erklärte Beate Bube, Präsidentin des Landesamts für Verfassungsschutz Baden-Württemberg. Maßgeblich für die Erhebung und deren Bestätigung durch das Verwaltungsgericht Köln waren der Einfluss des formal aufgelösten "Flügels" sowie der "Jungen Alternative" auf die Partei. Unter anderem der dort vertretene ethnisch homogene Volksbegriff stehe im Widerspruch zu zentralen Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Diese Anhaltspunkte kämen auch bei der Einschätzung des Landesverbands der AfD in Baden-Württemberg zum Tragen.

AfD-Landesverband nicht isoliert betrachten

"Nach eingehender Prüfung ergibt sich vor dem Hintergrund der Bewertung des Bundesamtes, der bestätigenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungslinien auf Bundes- und Landesebene eine entsprechende Einschätzung für Baden-Württemberg", so Minister Strobl. Berücksichtigt wurden zum Beispiel Inhalte des Wahlprogramms, Positionen und Äußerungen von Führungspersonen sowie personelle Entwicklungen. Das Ergebnis: "Die extremistischen Kräfte innerhalb der AfD Baden-Württemberg – auch wenn sie sich bisher nicht mehrheitlich durchsetzen konnten – stoßen auf nennenswerte Unterstützung im Landesverband und sind zum Teil prägend für das Bild, das der Landesverband nach außen hin abgibt", heißt es in der Mitteilung des Innenministeriums. Mit der Einstufung als Beobachtungsobjekt darf der Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel einsetzen. Unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürfen Informationen auch verdeckt beschafft werden.

"Ungerechtfertigt und ein reiner Willkürakt"

AfD-Co-Parteichefin Alice Weidel hat juristische Schritte gegen die Beobachtung der Südwest-AfD durch den Verfassungsschutz angekündigt. "Die Einstufung der AfD Baden-Württemberg als Beobachtungsobjekt ist vollkommen ungerechtfertigt und ein reiner Willkürakt", sagte Weidel, die auch AfD-Landesvorsitzende in Baden-Württemberg ist, am Donnerstag der dpa. "Die AfD als regierungskritische Oppositionspartei soll offensichtlich mundtot gemacht werden. Das lassen wir uns als Demokraten nicht gefallen und werden, wie auch auf Bundesebene, juristisch und politisch dagegen vorgehen."

Autor:

Christian Schweizer aus Bretten

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