Land nimmt Klarstellung in Corona-Verordnung auf
Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus
Stuttgart (kn) „Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit“, teilt Gesundheitsminister Manne Lucha in einer Pressemeldung am Sonntag mit. Seit dem Wochenende gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel), die Details der Verordnung finden Sie hier. Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen.
Präzisierung der 2G-plus-Regelung
Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag (5. Dezember) die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:
• Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2GPlus-Regelung ausgenommen.
• Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
o Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als sechs Monate vergangen sind,
o Genesene, deren Infektion nachweislich maximal sechs Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels PCR-Test erfolgt sein).
Eine entsprechende Klarstellung wird die Landesregierung in die Begründung zur Corona-Verordnung aufnehmen.
Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche
Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen zwölf und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab zwölf Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Ansgar Mayr aus dem Wahlkreis Bretten hat die in der Begründung zur aktuellen Corona-Verordnung enthaltenen Ausnahmen zur Testpflicht bei 2G-plus begrüßt. Die CDU-Landtagsfraktion hat sich in den vergangenen Tagen dafür stark gemacht, dass auch Personen, deren Zweitimpfung oder Genesung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, ebenfalls von der Testpflicht befreit werden. „Es darf keine vollständig Geimpften erster und zweiter Klasse geben“, lautete eine Forderung des CDU-Abgeordneten Ansgar Mayr, die nun erfüllt ist.
Autor:Kraichgau News aus Bretten |
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