Ab Juni wieder öffentliche Veranstaltungen für weniger als 100 Menschen erlaubt
Baden-Württemberg lockert Vorgaben für Veranstaltungen

In Baden-Württemberg sind ab dem 1. Juni wieder öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt.  | Foto: WikiCommons, Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen
  • In Baden-Württemberg sind ab dem 1. Juni wieder öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt.
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Stuttgart (dpa/lsw) In Baden-Württemberg sind ab dem 1. Juni wieder öffentliche Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen für weniger als 100 Menschen erlaubt. Voraussetzung dafür ist, dass die Hygiene- und Abstandsvorgaben wegen des Coronavirus eingehalten werden. Das habe das grün-schwarze Kabinett beschlossen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag, 26. Mai, in Stuttgart. Von der Lockerung profitierten vor allem Kinos und Theater.

Auch Vorgaben für private Feiern werden gelockert

Zudem werden auch die Corona-Vorgaben für private Feiern wie Hochzeiten und Geburtstagsfeiern gelockert. In geschlossenen Räumen dürfen daran ab dem 1. Juni bis zu zehn Menschen teilnehmen. Im Freien sind dazu maximal 20 Menschen erlaubt. Kneipen, Bars, Jugendhäuser und öffentliche Bolzplätze dürfen nach Kretschmanns Worten ab dem 2. Juni wieder öffnen. Großveranstaltungen mit mehr als 500 Menschen blieben aber auf jeden Fall bis zum 31. August verboten. Eine Arbeitsgruppe der Landesregierung hatte auch weitere Öffnungen ab dem 1. Juli und 1. August vorgeschlagen. Über diese weiteren Schritte gibt es aber laut Kretschmann noch keine Einigkeit. Noch in dieser Woche solle aber eine gemeinsame Linie gefunden werden.

Mehr finden Sie auf unserer Themenseite Coronavirus.

Autor:

Kraichgau News aus Bretten

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